Halter haften für ihre Hunde

sky

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(Falls der Link mal nicht mehr zur Verfügung steht):



Gut zu wissen, Nr. 101
Halter haften für ihre Hunde

Hundehalter haften gemeinsam, wenn ihre gemeinsam spielenden Tiere jemanden verletzen. Das berichtet die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt.

Welcher der Hunden die Verletzung verursacht hat, ist nach dem Richterspruch unerheblich. Dieser Grundsatz gelte außerdem auch, wenn einer der Hundehalter verletzt werde, heißt es in dem Urteil (Az.: 19 U 217/06).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schmerzensgeldklage eines Hundehalters nur teilweise statt. Der Kläger und andere Hundehalter hatten ihre Tiere in einem Park toben lassen. Als einer der Hunde den Kläger umrannte, erlitt er einen Beinbruch. Er verlangte von dem Halter dieses Tieres Schadenersatz.

Das OLG befand, im Grunde stehe ihm dieser Anspruch zu, aber er müsse sich ein Mitverschulden anrechnen lassen. Wer Hunde toben lasse, müsse wissen, dass damit für sich und andere Gefahren verbunden seien. Somit könne er bei einem Unfall nicht den vollen Schadenersatz verlangen. Im konkreten Fall sah das Gericht eine Mithaftung von 50 Prozent als angemessen an. Damit erhielt der Kläger 4000 Euro Schmerzensgeld.
 
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Find ich auch richtig so, wenn mehrere ihre Hunde spielen lassen, kann es immer mal passieren, dass so etwas im ausgelassenen Zustand der Hund passiert.

Es hätte ja auch sein eigener Hund sein können.
 
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