svala
Sehr aktives Mitglied
http://www.business-on.de/weser-ems/ndr-bericht-schlachthofbetreiber-muesse
n-bei-tierschutz-verstoesse-kaum-mit-strafe-rechnen-_id26536.html
Amts Tierärzte können bei Verstößen eine Ordnungsstrafe bis zu 25.000 Euro verhängen, sie müssen es aber nicht.
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Amts Tierärzte können bei Verstößen eine Ordnungsstrafe bis zu 25.000 Euro verhängen, sie müssen es aber nicht.