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Fohlenbrand und Papiere

Flocki

Sehr aktives Mitglied
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26 August 2006
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217
Ich habe mal eine Frage,
wenn die Eltern eines Fohlens beide Papiere haben, der Hengst jedoch nicht gekört ist, kann das Fohlen dann trotzdem einen Brand und Papiere bekommen?
Und wie läuft das auf den Fohlenshows so ab? Was braucht man alles, um Papiere für das Fohlen zu bekommen? Also wie prüfen sie das nach, dass das Fohlen auch wirklich von dem Hengst ist? Da könnte man denen ja theoretisch alles erzählen. ^^ *zu Ela schiel, die da bestimmt drüber bescheid weiß* ;-)

Und wie genau laufen Körungen ab? Kann mir da jemand weiter helfen? In welchem alter können sie frühstens und mit welchem alter spätestens gekört werden, und was müssen sie dafür alles können, bzw vorzeigen oder was sind die Vorraussetzungen?
 
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Hallo Flocki,


Zur Körung:

Bezieht sich allerdings auf das Zuchtgebiet Hessen, Shetlandpony:

1. Anmeldung

Die Anmeldung zur Hengstkörung soll acht Wochen vor dem Körtermin erfolgt sein. Die Einsendung einer Kopie des Abstammungsnachweises mit Angaben der Besitzverhältnisse ist hierzu ausreichend.

Der Zuchtverband bietet ca. vier Wochen vor dem Körtermin Vorbesichtigungstermine auf zentralen Plätzen an. Hier berät die Vorbesichtigungskommission die Besitzer über die Zulassung der Hengste zur Körung. Die Zusammensetzung der Vorbesichtigungskommission wird vom Vorstand festgelegt.

2. Zulassung

Die Abstammungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I müssen gegeben sein. Die Anmeldegebühr ist vor der Hengstkörung in der jeweils festgelegten Höhe gemäß Gebührenordnung des Verbandes zu entrichten. Eine tierärztliche Gesundheitsbescheinigung muss vorliegen.

Das Mindestalter eines Hengstes für die Körung beträgt zwei Jahre.

Bei fünfjährigen und älteren Hengsten sind die Ergebnisse der Leistungsprüfung vorzulegen.

3. Körkommission

Die Körkommission besteht aus

- dem Zuchtleiter oder dessen Beauftragten

- einem vom Vorstand Beauftragten

- einem Zuchtausschussmitglied der jeweiligen Rasse (für Rassen ohne Zuchtausschussmitglied wird vom Vorstand eine weitere Person benannt)

- einem Amtstierarzt.

Die Aufgaben des beamteten Tierarztes entsprechen den für die staatlichen Körungen bis 31.12.1989 festgelegten Aufgaben.

Die Körkommission ist beschlussfähig, wenn die drei erstgenannten Mitglieder anwesend sind.

4. Durchführung

Die Körentscheidung lautet:

- gekört

- nicht gekört

- vorläufig nicht gekört

Die Körentscheidung lautet „gekört“, wenn ein Hengst in der Abstammung die Voraussetzungen für die Eintragung in das Hengstbuch I erfüllt und in den Teilkriterien der äußeren Erscheinung gemäß 1.3. ZBO mindestens die Note 5,0 und in der Gesamtnote 7,0 erreicht hat.

Die Körentscheidung lautet „vorläufig nicht gekört“, wenn der Hengst die Anforderungen in Bezug auf Exterieur und/oder Zuchttauglichkeit nicht erfüllt, jedoch zu erwarten ist, dass er sie künftig erfüllen wird. Mit der Körentscheidung ist die Frist festzusetzen, bis zu deren Ablauf der Hengst wieder zur Körung vorgestellt werden kann.

Die Körentscheidung wird unmittelbar nach Urteilsfindung mündlich und öffentlich mitgeteilt. Gegen die Körentscheidung ist Widerspruch zulässig (vergleiche Ziffer 2.1.3. der ZBO).

Die Widerspruchskommission besteht aus zwei vom Vorstand benannten Personen, die nicht an der Körentscheidung beteiligt waren, und dem Zuchtleiter.

Die Entscheidung „gekört“ ist in den Abstammungsnachweis einzutragen.

Die Körentscheidung eines anderen Zuchtverbandes kann anerkannt werden.

5. Ergebnisse (Noten)

Das Körergebnis muss in einem Protokoll festgehalten werden.

Es ist dem Besitzer des Hengstes schriftlich mitzuteilen. Eine Begründung des Körergebnisses wird auf Anfrage des Besitzers schriftlich gegeben. Die Ergebnisse der Körveranstaltungen werden der FN, Abteilung Zucht, zur Führung einer zentralen Hengstdatei übermittelt.

Ausrüstung der Tiere

Die Zäumung der Schautiere muß gut angepasst sein und eine sichere Vorstellung gewährleisten. (Vorführhalfter oder Trense)


ZBO Stand 03/2006
 
Hengstbeurteilung durch den Fachtierarzt für Pferde

(Übersetzung aus THE SHETLAND PONY STUD- BOOK SOCIETY)

(Die) Ponys sollten identifiziert, gemessen, Blut- oder DNA- typisiert werden. Es ist sicherzustellen, dass sie zur Zeit der klinischen Untersuchung keine Anzeichen von Erbkrankheiten aufweisen.


Folgendes ist zu untersuchen:

1. Zähne: die Schneidezähne dürfen nicht um mehr als 25% der Oberfläche der Zähne vorstehen. Ein Unterbiss ist nicht akzeptabel. Alle sechs Schneidezähne des Ober- und Unterkiefers müssen eine normale Position haben. Abweichungen eines Zahns/mehrerer Zähnen, wie z.B. schief stehender Zahn/Zähne, gehören zu den Ausschlussgründen.

Die Zähne/ der Unterkiefer müssen bei normaler Stellung des Kopfes untersucht werden, und nicht, wenn er hochgehalten wird.

2. Augen: grauer Star – totale bilaterale Trübung der Linsen ist nicht akzeptabel. Die Augen sollten in einem verdunkelten Raum unter Verwendung einer Lichtquelle geprüft werden. Sollte der Tierarzt grauen Star vermuten, kann das Tier zur weiteren Untersuchung an einen Augenspezialisten überwiesen werden.

3. Sommerekzeme (Sweet Itch): Wenn das Pony Anzeichen von Sommerekzem aufweist, sollte es nicht akzeptiert werden. Der Einsatz von falschem Haar bei der Bewertung ist nicht erlaubt.

4. Bei Zeichen von Nabel- oder Leistenbruch wird das Pony disqualifiziert.

5. Herz und Lunge sollten normal sein in Ruhe durch Auskultation.

6. Genitalorgane: beide Hoden sollte in Größe, Form und Festigkeit normal und gleich sein und ihre Position im Fohlenalter gleich bleiben. Beiden Hoden müssen vollständig in das Scrotum abgestiegen sein. Gedrehte Hoden sollten notiert werden, aber das Pony wird nicht ausgeschlossen.

7. Gliedmaßen: Das Kniegelenk sollte durch Palpation überprüft werden, während es Gewicht trägt, sowie bei angehobenem Bein zum Nachweis einer seitlichen Luxation der Patella und zur Fixierung der Patella nach oben. Eine lockere Patella (Kniescheibe) ist ein Ausschlussgrund. Gelenksfüllung in einem der Gelenke ist streng zu beurteilen. Jede Knochenveränderung darf mit den Richtern oder Beurteilern diskutiert werden. Sub Luxation des Fesselgelenkes, Sub Luxation der unteren Gelenke und vollständige Luxation der oberen Gelenke sind Ausschlussgründe.

8. Die Hufe müssen stark, gesund und korrekt geformt, aber nicht stark beschnitten sein.

Der Einsatz von korrigierendem Hufbeschlag ist nicht erlaubt.

9. Die Bewegungen müssen korrekt und taktmäßig sein. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Funktion der Gelenke und Gliedmaßen gelten, Missbildungen in Knie, Sprunggelenk oder Kronbereich sind streng zu beurteilen. Schritt und Trab sollten auf einer harten, glatten (ebenen) Fläche auf gerader Linie und auf Zirkeln auf beiden Seiten geprüft werden. Flexionstests (Beugeproben) dürfen durchgeführt werden.

10. Temperament: Wenn das Temperament des Ponys nicht erlaubt, es komplett zu untersuchen, darf es nicht akzeptiert werden. Falls der Verdacht besteht, dass ihm Medikamente verabreicht wurden, muss ihm eine Blut/ Urinprobe entnommen werden.


Weitere entsprechende Kommentare sind ebenfalls zu notieren. Sollten Defekte durch Unfall oder Verletzung hervorgerufen worden sein, muss eine Bestätigung des Tierarztes vorgelegt werden, der das Tier zum Zeitpunkt der Verletzung behandelt hat. Sollten Probleme zu einem späteren Zeitpunkt auftreten, kann die Lizenz zurückgezogen werden, sofern der Ablauf korrekt eingehalten wird, wie durch die ISPC beschlossen. Auf dem Antrag für die Untersuchung müssen Eigentümer/Besitzer der Hengste unterschreiben und bestätigen, dass der Hengst keine Temperament beeinflussenden Drogen oder Mittel erhalten hat oder einem korrigierenden chirurgischen Eingriff unterzogen wurde.
 
1.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste, deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind und deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,

· die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 14 ZVO mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,

· die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 ( ZVO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen,

· die gemäß § 523f ZVO in einer Hengstleistungsprüfung auf Station eine gewichtete Endnote von 6,5 und besser erzielt haben, wobei keine der Merkmalsnoten unter 5,0 liegen darf (gilt nur für Hengste über 86 cm - gemessen bei Erstmessung anlässlich der Körung), oder die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplin Fahren erreicht haben,

· die im Zuchtprogramm für das Shetland Pony für die Eintragung in das Hengstbuch I festgelegten zusätzlichen Kriterien erfüllen,

· die 3jährig nicht größer als 105 cm sind,

· die 4jährig oder älter nicht größer als 107 cm sind

· die vorgegebene Hengstbeurteilung durch den Fachtierarzt für Pferde nach Vorgabe der Shetland Pony Stud-Book Society (siehe unter § 523h Weitere Bestimmungen für Shetland Ponys) bestehen.


Hengste, deren Mütter größer als 107cm sind, sind nicht eintragungsberechtigt.


Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres ablegen. Die zuständige Züchtervereinigung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder eingetragen werden.


Die Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigung ist von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigungen zu übernehmen.


(1.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Auf Antrag werden alle Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen, die zwar die abstammungsmäßigen Voraussetzungen und die tierärztlichen Anforderungen an Zuchttauglichkeit und Gesundheit, nicht aber die leistungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen und die durch die Züchtervereinigung identifiziert worden sind, jedoch nicht in Hengstbuch I eingetragen werden können. Hengste, die vierjährig oder älter selbst oder deren Mütter größer als 107cm sind, sind nicht eintragungsberechtigt. Dreijährige Hengste über 105 cm sind ebenfalls nicht eintragungsberechtigt.


Es können nur Hengste eingetragen werden, welche die vorgegebene Hengstbeurteilung durch den Fachtierarzt für Pferde nach Vorgabe der Shetland Pony Stud-Book Society (siehe unter § 523h Weitere Bestimmungen für Shetland Ponys) bestehen.


In den Fällen, in denen die Hengste aufgrund der Entscheidung 96/78 EWG eingetragen werden müssen, müssen diese Hengste zum nächstmöglichen Kör- bzw. Eintragungstermin vorgestellt werden, um auf ihre Verwendbarkeit im Zuchtprogramm beurteilt werden zu können.


§ 523d Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher
(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen § 1a Nummer 2 e) und f))

Für die Eintragung in die Zuchtbücher werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes bewertet.


Eintragungsmerkmale:

1. Typ (Rasse- und Geschlechtstyp)

2. Körperbau

3. Korrektheit des Ganges

4. Schritt

5. Trab

6. Galopp (sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst)

7. Gesamteindruck (im Hinblick auf die Eignung als Reit- und Fahrpony)


Die Gesamtnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der erfassten Eintragungsmerkmale.
 
Bei den Großpferden, oder auch anderen Ponys laüft es ähnlich.

Vielleicht hast Du noch spezielle Fragen dazu.

Nun zu den Papieren:

Wenn die Mutter volles Papier hat, und sogar eingetragen ist, bekommst Du zumindest ein halbes Papier, was auch anerkannt ist, sprich Dein Fohlen bekommt zumindest einen Nummernbrand.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Du auch einen Zuchtbrand in dem Sinne bekommst.
Wenn der Hengst nicht eingetragen ist und nicht "berechtigt" ist zum decken, bekommst Du meines Wissens kein volles Papier. Was im Zweifel auch nicht ausschlaggebend ist, wenn Du nicht vor hast weiter zu züchten.

Aber selbst dann, gibt es da ggf. Wege.

Mein Ponyhengst zum Beispiel ist eingetragen beim Zuchtverband, und hat den normalen Ponybrand (siehe Foto).
Sein Vater ist gekört und auch mit vollem Papier. Seine Mutter allerdings ist zwar eingetragen, aber Abstammung ist unbekannt.
Dennnoch wurde er auf der Fohlenschau vorgestellt, bekam den Brand und volles Papier.


Wie gesagt, wenn Du nähere Fragen noch hast, dann frag ;).
Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen.
 

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Du weißt ja echt viel Bescheid da drüber, meine Hochachtung. Aber sag mal, tut das den Pferden nicht weh mit dem Brand?
 
Wow, super Ela, danke =)
Bei mir dreht sich das ganze um Haflinger.

Weiß jemand, wie das in den Niederlanden ist? Mir wurde erzählt, dass in den Niederlanden bei Haflingern kein Btandzeichen mehr gemacht wird, sondern nur noch Gechipt wird, und dann bei den Papieren kein extra Papier für den Abstammungsnachweis gibt, sondern das direkt in den Equidenpass eingetragen wird. Stimmt das?

Ich werde nämlich heute oder morgen einen Haflingerhengst aus den Niederlanden bekommen, er hat jedoch keinen Brand, sondern ist Gechipt, hat aber einen Abstammungsnachweiß, der jedoch in den Equidenpass eingetragen ist. Die meinten in den Niederlanden wird das nur noch gemacht. Hätte dieser Hengst dann überhaupt eine Chance auf einer deutschen Körung?

Wie viel betragen ungefähr die Anmeldegebüren für Körung und Schau?


Und ist es ausgeschlossen, dass ein Fohlen mit halben Papier in die Zucht kann? Also sprich Körung und Prämierung?
Und was gibt es für Vorraussetzungen für den Halter? Muss der in irgendeinem Zuchtverein oder so Mitglied sein?
 
ich glaub nicht dass sie das alles aus dem kopf geschrieben hat ;)

Dies mal nicht (einmal reicht und wofür gibt es die Kopiertaste ;) ), das stimmt, zumindest nicht alles ;).
Aber ich habe mich nun mal auch im Zuge der Zucht damit auseinander setzen müssen.

Das Brennen tut den Pferden nicht wirklich weh. Das Geräusch des brennens stört sie eher.

Auch letztes Jahr, als Fee gebrannt wurde, hat die nicht mal mit dem Ohr gezuckt (siehe Foto).

Was den Haflingerhengst angeht, würde ich mich einfach mal an Deinen Zuchtverband wenden. Die werden Dir da weiterhelfen können. Wie der genaue Ablauf, Kosten, etc. sind.
Wie das nämlich mit ausländischen Pferden ist, weiß ich nicht.

Ich habe zwar auch schon ein Pferd aus dem Ausland geholt, aber sie war in Deutschland damals eingetragen worden. Von daher war das kein Problem.

Zu welchem Zuchtverband gehörst Du denn?
Mitgliedschaft würde ich als nützlich empfinden, kommt besser an ;)!
 

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Ich bin bisher noch in keinen Zuchtverband/verein Mitglied.
Meine Stute ist beim Westfählischen Pferdestammbuch eingetragen, und der Hengst leider irgendwas niederländisches.

Meine Stute ist ja vor zwei Wochen gedeckt worden (von einem anderen Hengst). Nach endlosem hin und her, einer versauten Tupferprobe von einem sch*** Tierarzt und irgendwelchen Mitteln, die den Folikel schneller zum wachsen bringen sollten, weil er sonst immer schon zu früh abgestoßen wurde, ist sie endlich besamt worden. Leider ist sie gestern, als mein Hengst ankam sofort rossig geworden. Das blöde ist ja, dass das nicht nur heißt, dass sie nicht tragend ist, sondern es ist noch nichtmal in der Zeit. sie ist eine woche zu früh. Und jetzt?
Warscheinlich geht das ganze gedöns jetzt wieder von vorne los. Könnte sie aus irgendeinem Grund unfruchtbar sein? (also weil vorher ja auch so ein hin und her war, dass sie den folikel immer zu früh abgestoßen hat, also zwar gerosst hat, aber gleichzeitig den Hengst weggetreten hat)

Wären die Chancen einer Trächtigkeit größer, wenn sie mit dem Hengst zusammen auf der Weide stünde? Habe gehört, dass beim natursprung auf der Weide oft schon "Problempferde"(also solche die vorher beim besamen nie aufgenommen haben) tragend geworden sind. Stimmt das? Und ist die Wahrscheinlichkeit tragend zu werden von einer künstlichen befruchtung geringer, als beim natursprung?

Nur wenn sie gleichzeitig rosst und den Hengst weg schlägt, hab ich etwas angst um den hengst... *ratlos bin*
 
Ohne jetzt hier einen halben Roman schreiben zu müssen, kann ich darauf gar nicht so antworten. Aber ich versuchs mal:

Zum Punkt Trächtigkeit:
Es ist dieses Jahr wieder ein mieserables Zuchtjahr :rolleyes:..
Die Stuten kommen nicht in Rosse, oder rossen ständig um oder werden eben nicht tragend. Ist bei einer meiner Stuten das selbe.

wahrscheinlich wird Deine auch umgerosst haben, demzufolge ist sie jetzt außer der Reihe rossig.
Es kann aber auch sein, dass jetzt wo ein richtiger Mann "im Haus" ist, der Hormonhaushalt besser angekurbelt wird.
Vielleicht waren die Follikel vorher nicht ausgeprägt genug, so dass sie nicht aufnehmen konnte.

dieses Jahr sind es ganz viele Stuten, die erst nach mehrmaligen Besamungen aufgenommen haben, die sonst immer direkt beim 1.Mal trächtig sind.

Normalerweise sagt man, dass sie Trächtigkeitsrate beim Natursprung höher liegt, aber das stimmt so auch nicht immer. Kommt auf die Stute an.
Oftmals liegt es auch an mangelnder Samenqualität.

Ich würde sie nochmal versuchen besamen zu lassen.
Welchen Hengst hattest Du denn?

Nur wenn sie gleichzeitig rosst und den Hengst weg schlägt, hab ich etwas angst um den hengst... *ratlos bin*

Ich würde jetzt nicht direkt einen anderen Hengst nehmen, nur wenn es nicht sofort geklappt hat. Und das auf der Weide zu machen ist natürlich nicht ganz ungefährlich. Wobei das auch viele machen. In der freien Natur kommt der Hengst auch nicht direkt zu Schaden. Aber ich wäre da bei den größeren Rassen auch vorsichtiger.

Hatte die Stute schon mal ein Fohlen? Wie alt ist sie?

Ist ja nur ein kleiner Trost, aber dieses Jahr haben etliche Züchter Probleme ihre Stuten tragend zu bekommen.

Meine Trakehnerstute hat die letzten 2 jahre auch sofort nach der ersten Besamung aufgenommen. Und dieses Jahr: Sie kam gar nicht erst in Rosse, wir haben sie angespritzt, rosste, nahm aber nicht auf.
Wieder angespritzt und jetzt wird sie gar nicht erst rossig...echt zum verrücht werden!!!
 
Ich hatte den Hengst Stüber von einem Hof ganz in der nähe.
Sie ist 11 und es ist ihr erstes fohlen, daher wird es langsam wirklich zeit ^^. Möchte da eigentlich kein weiteres Jahr mehr mit warten. Es wird wohl jetzt so aussehen, dass sie noch einmal besamt wird. Ich hoffe es klappt diesmal, weil ich ja schon extrem spät dran bin. Ansonsten werde ich es mit dem "richtigen" Mann versuchen, ohne den künstlichen krams.
Liegt es am Wetter, dass es dieses Jahr so schlecht ist?

Wie wird bei den Fohlenshows, bei den Papieren eigentlich nachgeprüft, dass das fohlen wirklich von dem Hengst ist? Weil sonst könnten die Züchter da ja alles erzählen.
 
Liegt es am Wetter, dass es dieses Jahr so schlecht ist?

Hi Flocki,

woran es wirklich liegt, kann Dir wohl keiner sagen, nur, dass die letzten Jahre komplizierter waren.
Auch dieses Jahr kamen/kommen die Fohlen sehr spät. Mit anderen Worten haben sie letztes Jahr auch schon spät aufgenommen.

Wie wird bei den Fohlenshows, bei den Papieren eigentlich nachgeprüft, dass das fohlen wirklich von dem Hengst ist? Weil sonst könnten die Züchter da ja alles erzählen.

Du bekommst ja von dem jeweiligen Hengsthalter ein Deckschein, den Du dann bei der Fohlenschau mitbringen mußt. Da stehen dann die Daten drauf.
Rein theoretisch kannst Du natürlich, wenn Du nachgedeckt hast, mit einem anderen Hengst die Stute besamt haben, aber wo liegt der Sinn?
Man bezahlt ja keinen teueren Hengst und nimmt dann einen anderen, der keine Papiere hat. Klar, höchstens um zu betrügen, dass ein "Feld- Wald- und Wiesenpferd eine tolle Abstammung nach zu weisen hat.

Aber auch hier kommen ja einige Faktoren zum tragen:
Wenn Du z.B. laut Deckschein einen Braunen genommen hast und es kommt ein Schimmel bei rum, obwohl in keinem der Elternteile ein Schimmel vorhanden ist, wird man natürlich stutzig.

Oder beispielsweise in Dienem Fall: Du hast einen Haflingerhengst und das Fohlen haflingerähnlich wird, wird jeder Richter stutzig bei einer WB Stute.

Ansonsten, wenn man mal wirklich nicht sicher ist (beispielsweise Samen vertauscht, ist auch schon vorgekommen), gibt es beim Pferd genauso wie beim Menschen, den "Vaterschaftstest".
Dann ist es (relaitv)- sicher.

Aber immerhin hast Du bezahlt und dann würde ich es auch ausnutzen solange es noch geht.
Du mußt in diesem Fall auch ans Vermarkten denken (ja, auch wenn es für Dich ist ;) ). Ein Pferd mit einer vollständigen Abstammung ist natürlich sinnvoller, als eins ohne komplette.

Gestern morgen hatten wir darüber ja auch noch gesprochen und als ob sie es gehört hätte, war meine Stute rossig und ich habe gestern noch den Samen geholt. Und das war auch gut so, denn der Follikel ist gestern wohl auch noch gesprungen. Heute wäre schon wieder zu spät gewesen. Und das, wo sie vorgestern noch NICHTS angezeigt hatte.
Schon seltsam alles.

Gib nicht auf, wenn es dieses Jahr nichts gibt, fange nächstes Jahr früh an, auch auf die Gefahr, dass dann ein Februarfohlen fällt. Aber besser so, als dass die Stute immer älter wird.

Einige Züchter meinen, dass die Stuten bei ihrem 1. Fohlen nicht älter sein sollen als 8- 10.
Bei einem älteren Pferd können u.a. Verknöcherungen auftreten, die den Geburtskanal verengen.

Die Stute einer Bekannten von mir war 16 bei ihrem 1. Fohlen. Hat auch geklappt, war aber schon so, dass sie heftigst helfen mußten, alleine hätte die Stute dieses Fohlen nicht raus bekommen.
Anschließend bekam sie noch 2 ohne jegliche Komplikationen.

Da steckt man einfach nicht drin, aber in dem Fall nicht mehr all zu viel Zeit vergehen lassen.

Ich drücke Dir die Daumen, dass es noch klappt!!!
 
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Erstmal vielen dank für diene Hilfe =).

Ja leider ist die Rosse schon vorbei. Sie hat den Hengst leider nicht drauf gelassen. Hat gerosst und trotzdem weg getreten.

Naja, mit dem stutzig werden, hab ich ja kein Problem. Is ja auch ne Hafi Stute. Da sieht man ja bei den Fohlen keinen Unterschied.
Das Problem is einfach, dass der Hengst, den ich habe vom Körperbau und auch von den Gängen her genau der Traumhengst von mir ist, den ich eigentlich für Nicki haben wollte. Eigentlich wollte ich den Hengst, von dem Nicki besamt wurde auch garnicht. Ich hatte mir nen anderen auf dem Hof dort ausgesucht, aber da der nur im Natursprung an der Hand ging, ging es dann nicht, weil sie ihn ja immer weggetreten hat. Und der eine Hengst da war der einzige der da auf dem Hof in der Besamung war.

Ich habe meine Stute und den Hengst jetzt zusammen stehen, vieleicht wenn sie sich etwas aneinander gewöhnt haben, klappt es dann in drei Wochen. Wenn sie ihn wieder weg tritt, dann wird es nochmal mit der Besamung versucht und wenn beides nicht klappt, sollte ich es bei der übernächsten rosse lieber nicht mehr versuchen oder? Sonst kommt das Fohlen ja super spät.
 
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