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Eingeschränkte Formulierungen über Firmenprodukte?

Marie

Sehr aktives Mitglied
Registriert
31 Mai 2005
Beiträge
10.151
***Anmerkung: Geteilt aus dem Thread Entwurmung, welches Präparat nehmt Ihr?

freak69 schrieb:
mhmm und wie soll ich dann auf die Frage Antworten was es noch für alternativen gibt ? Verstehe ich nicht (ehrlich ) da ich weder mit Hulda Clark in Mexiko noch mit allen Imkern und Apotheken in Geschäftsbeziehungen stehe.
Lieber Freak!

Du hast doch Informationen darüber. Die kannst Du doch mit Deinen Worten hier wiedergeben?! :)
 
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marie4 schrieb:
Lieber Freak!

Du hast doch Informationen darüber. Die kannst Du doch mit Deinen Worten hier wiedergeben?! :)

Ja die habe ich und diese Formulierungen werden/wurden durch mehrere einstweilige Verfügen von bestimmten Pharmafirmen so eingeschränkt dass ich ich diese Formulierungen nicht in einem Forum veröfentlichen will, da nach neuer Rechtssprechung der Betreiber bzw. der V Admind haftbar zu machen ist.
Siehe Urteil gegen den Forumsbetreiber in welchem die Timberwolf Geschichte war.
 
Aber der einzelne User darf doch SEINE eigene Meinung wiedergeben!

Darum ist es doch ein Forum!

Ich darf hier z.B.schreiben,das mir das XYZ-Futter nicht gefallen hat,weil meine Hunde es nicht vertragen haben,bzw.das Haar brüchig wurde u.s.w.

Ich darf aber nicht schreiben,das XYZ-Futter ist scheiße.

Sehr laienhaft jetzt erklärt,aber ich denke Mag weiss da besser Bescheid!?
Siehe Urteil gegen den Forumsbetreiber in welchem die Timberwolf Geschichte
Was war denn da und wo?
 
Petra und Apsos schrieb:
Aber der einzelne User darf doch SEINE eigene Meinung wiedergeben!

Darum ist es doch ein Forum!

Ich darf hier z.B.schreiben,das mir das XYZ-Futter nicht gefallen hat,weil meine Hunde es nicht vertragen haben,bzw.das Haar brüchig wurde u.s.w.

Ich darf aber nicht schreiben,das XYZ-Futter ist scheiße.

Sehr laienhaft jetzt erklärt,aber ich denke Mag weiss da besser Bescheid!?
Was war denn da und wo?


Naja so einfach ist das Formaljuristisch nicht. Bei der TW Geschichte wurde geschrieben Futter ist nicht gut und enthält diese und jene Dinge. Folge war ein einstweilige Verfügung wegen Verstpßes nach dem UWG. ( Der Streitwert dort wird immer mit mind. 100.000 € angebeben ). Es ist ein großer Irrglaube.

HIer mla die Ansätze zu der TW Geschichte.

Sanusfera hat natürlich auf die Aktion eines Hundeforums reagiert, dessen User einige Sorten USA Futter, darunter auch Timberwolf, auf seinen Vitamin K3 Gehalt haben testen lassen. Aufgrund dieser "Analyse" wurde unter anderem im Fressnapf Forum bekannt gemacht, dass in Timberwolf in extrem hohen Anteilen K3 enthalten ist. Herr Becker hat nun drei Sorten Timberwolf analysieren lassen jedoch nicht in einem kleinen Privatlabor, sondern von einem ISO zertifiziertem, anerkannten Fachlabor.

Die SGS Group* ist das weltweit führende und größte Institut dieser Art. Nach weltweit allen Standards ausgezeichnet. Das Institut Fresenius gehört auch dazu, und dürfte vielen ein Begriff sein.


Selbstverständlich wurde Klage erhoben, die wir natürlich ebenso unterstützen werden, um solche miesen Machenschaften zu unterbieten.

Streitwert hier 500.000 €
 
Dann sind aber wohl einige Firmen ziemlich "blöd"!
Ich weiss z.B.das über ein schwed.Futter ganz offen geschrieben wurde,das es eben DOCH chem.Zusatzstoffe enthält,obwohl es angeblich "frei" ist.

Ein anderes Futter wurde wegen den Proteinquellen ziemlich verissen,auch hier hat die Firma nicht reagiert.

Das war damals nicht nur in einem Forum,in mehreren und auch ziemlich Bekannten.
 
Petra und Apsos schrieb:
Dann sind aber wohl einige Firmen ziemlich "blöd"!
Ich weiss z.B.das über ein schwed.Futter ganz offen geschrieben wurde,das es eben DOCH chem.Zusatzstoffe enthält,obwohl es angeblich "frei" ist.

Ein anderes Futter wurde wegen den Proteinquellen ziemlich verissen,auch hier hat die Firma nicht reagiert.

Das war damals nicht nur in einem Forum,in mehreren und auch ziemlich Bekannten.

Tja das Problem hierbei ist eben die Rechtsprechung. Mir ist es ziemlich egal, da ich mich selbst bzw. über Kollg. vertreten lassen kann. Aber der Ottonormalverbraucher zahlt in Abhängigkeit vom Streitwert zuerst mal die RA Gebühren für den Fall das es zu außergerichtlichen Einigungen kommt. Und da sprechen wir in den Klassen gleich mal von 8000-10.000 €.


Aber man sollte sich auch nicht einschüchtern lassen und es gilt immer der alte Spruch wo kein Kläger da kein Richter
 
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