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Gefährlichkeit eines Hundes muss im Einzelfall beurteilt werden

Marie

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Quelle: Dt. Tierschutzbund e.V. - Pressemitteilung 12.12.2006:
Gefährlichkeit von Hunden: Hessischer Verwaltungsgerichtshof stärkt Einzelfallentscheidung

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit dem jetzt veröffentlichten Urteil vom 6. Dezember (Aktenzeichen 5 UE 3545/04) klargestellt, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht per Rasse, sondern nur im Einzelfall festgelegt werden kann. Hintergrund ist die erfolgreiche Klage eines Hundehalters in Frankfurt am Main gegen die für "gefährliche Hunde" pauschal erhöhte Hundesteuer.

Die Stadt Frankfurt am Main erhebt für "dauerhaft gefährliche Hunde" einen höheren Hundesteuersatz von 900 EUR. Die Entscheidung, ob ein Hund dauerhaft gefährlich ist, wird dabei nicht im Einzelfall, sondern pauschal nach Rassen getroffen. Aus Tierschutzsicht entscheidend ist die Urteilsbegründung. Das Gericht urteilte, dass "für eine Differenzierung zwischen unwiderlegbar gefährlichen Hunden und widerlegbar gefährlichen Hunden keine Gründe sichtbar seien". Die Richter weiter: Im Fall der Stadt Frankfurt liege damit eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach § 3 Grundgesetz vor. Die klare Botschaft in der Urteilsbegründung: Es müsse immer eine Einzelfallentscheidung über die tatsächliche Gefährlichkeit eines Hundes vorliegen.

"Das Urteil bestätigt erneut: Die Rasse Kampfhund gibt es nicht, die Gefährlichkeit eines Hundes muss im Einzelfall beurteilt werden, Rassenlisten sind der falsche Weg. Wir fordern erneut eine bundesweit einheitliche Regelung, die dem Menschen- und Tierschutz Rechnung trägt", erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Der Deutsche Tierschutzbund fordert erneut ein bundesweit einheitliches Heimtiergesetz, in dem u.a. der Umgang mit gefährlichen Hunden nach Einzelfallentscheidung geregelt wird, und das die diversen unterschiedlichen Vorschriften in den Landeshundeverordnungen ersetzt.

Unter den unsachgemäßen und an den Ursachen vorbeigehenden Rasselisten in vielen Landeshundeverordnungen leiden die Tiere und auch der ehrenamtliche Tierschutz vor Ort. Vielfach sind bestimmte Hunderassen, auch wenn sie erwiesenermaßen friedlich sind, nicht mehr vermittelbar, weil die Vorurteile gegen die Hunde vorherrschen.
 
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AW: Gefährlichkeit eines Hundes muss im Einzelfall beurteilt werden

hallo marie!!
ich finde der artikel spricht für sich selbst.
es gibt keine generell gefährliche hunderasse - auch ein dackel kann ganz schönen schaden anrichten (wurden immerhin für die dachsjagd gezüchtet)
wenn nicht im einzelfall entschieden wird - wo hört die gefährlichkeit dann auf, bzw. wo fängt sie an?
aber es wird wahrscheinlich wie immer so sein, dass nur die besitzer von sogenannten kampfhunden zum handkuss kommen - obwohl ich mehr kleine hunde kenn, die bissig sind als "kampfhunde".
 
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AW: Gefährlichkeit eines Hundes muss im Einzelfall beurteilt werden

:blume2: Hallo sicolino, im Grunde stimme ich dir zu, nur habe ich noch nie gehört, das ein Dackel, ein Westie oder ein Mops einen Menschen totgebissen hätten oder ihn lebensgefährlich verletzt hätten. Ich denke auch da man sich gegen den Angriff eines Dackels oder ähnlichem irgendwie erwehren kann. Außerdem ist es erwiesen, das wenn ein Kampfhund erst einmal zugebissen hat, er einfach nicht mehr loslässt. Aber ich will hier um Gottes Willen nicht alle Kampfhunde verurteilen. Mein Nachbar hat seit 14 Jahren eine Pitbullhündin und die ist wirklich lammfromm und superlieb. Ich wäre auf jeden Fall dafür eine Einzelfallprüfung zu machen. Wenn ich einen Kampfhund habe und der lieb ist brauche ich mich davor ja nicht zu fürchten. Denn meistens ist der eigentliche "Kampfhund" ja am anderen Ende der Leine.:confused:. Sollte sich bei so einer Prüfung herausstellen, das der Hund ungefährlich ist, müsste dann allerdings die Hundesteuer für den betreffenden Hund auch gesenkt werden. LG Geli
 
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