Marie
Sehr aktives Mitglied
- Registriert
- 31 Mai 2005
- Beiträge
- 10.151
Quelle: Dt. Tierschutzbund e.V. - Pressemitteilung 12.12.2006:
Gefährlichkeit von Hunden: Hessischer Verwaltungsgerichtshof stärkt Einzelfallentscheidung
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit dem jetzt veröffentlichten Urteil vom 6. Dezember (Aktenzeichen 5 UE 3545/04) klargestellt, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht per Rasse, sondern nur im Einzelfall festgelegt werden kann. Hintergrund ist die erfolgreiche Klage eines Hundehalters in Frankfurt am Main gegen die für "gefährliche Hunde" pauschal erhöhte Hundesteuer.
Die Stadt Frankfurt am Main erhebt für "dauerhaft gefährliche Hunde" einen höheren Hundesteuersatz von 900 EUR. Die Entscheidung, ob ein Hund dauerhaft gefährlich ist, wird dabei nicht im Einzelfall, sondern pauschal nach Rassen getroffen. Aus Tierschutzsicht entscheidend ist die Urteilsbegründung. Das Gericht urteilte, dass "für eine Differenzierung zwischen unwiderlegbar gefährlichen Hunden und widerlegbar gefährlichen Hunden keine Gründe sichtbar seien". Die Richter weiter: Im Fall der Stadt Frankfurt liege damit eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach § 3 Grundgesetz vor. Die klare Botschaft in der Urteilsbegründung: Es müsse immer eine Einzelfallentscheidung über die tatsächliche Gefährlichkeit eines Hundes vorliegen.
"Das Urteil bestätigt erneut: Die Rasse Kampfhund gibt es nicht, die Gefährlichkeit eines Hundes muss im Einzelfall beurteilt werden, Rassenlisten sind der falsche Weg. Wir fordern erneut eine bundesweit einheitliche Regelung, die dem Menschen- und Tierschutz Rechnung trägt", erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Der Deutsche Tierschutzbund fordert erneut ein bundesweit einheitliches Heimtiergesetz, in dem u.a. der Umgang mit gefährlichen Hunden nach Einzelfallentscheidung geregelt wird, und das die diversen unterschiedlichen Vorschriften in den Landeshundeverordnungen ersetzt.
Unter den unsachgemäßen und an den Ursachen vorbeigehenden Rasselisten in vielen Landeshundeverordnungen leiden die Tiere und auch der ehrenamtliche Tierschutz vor Ort. Vielfach sind bestimmte Hunderassen, auch wenn sie erwiesenermaßen friedlich sind, nicht mehr vermittelbar, weil die Vorurteile gegen die Hunde vorherrschen.