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Haftpflichtversicherung für Hunde inkludiert in der Haushaltsversicherung

Alexa99

Sehr aktives Mitglied
Registriert
22 Januar 2006
Beiträge
149
Ort
Wien 16
Habe meine Haushaltsversicherung bezüglich einer Hundehaftpflicht erweitert, bei einer Versicherung die den Namen der Hauptstadt von Ö trägt. Mir wurde nur mündlich gesagt, der Hund ist nur versichert, wenn er Leine oder Beißkorb trägt. In den mir zugeschickten Versicherungsbedingungen steht nur in welcher Höhe er bei Sachschäden und in welcher Höhe er bei Körperschäden versichert ist. Von irgendwelchen Ausschließungsgründen steht da nichts. Jetzt bin ich irritiert, was da jetzt stimmt, vertraue nicht unbedingt mündlichen Aussagen von Versicherungsmaklern. Gibt es vielleicht noch zusätzliche schriftliche Bedingungen, wann eine Haftung ausgeschlossen ist und die mir die Versicherung nicht zur Kenntnis gebracht hat oder heißt der obengenannte Passus, dass alles versichert ist ? Ehrlich, ich möchte schon versichert sein, wenn mein Hund unangeleint auf die Straße springen sollte, oder er (ohne Beißkorb zu tragen) vielleicht einen Jogger zwischen die Beine rennt (was noch leicht passieren kann), der hinfällt und sich verletzt etc.........). Ist in eurer Versicherung nur Fremdschäden versichert, oder auch den Hund, falls er in ein Auto rennt ? Wie ist das in eurer Hundehaftpflichtversicherung geregelt und was kostet die ? Mir kostet die reine Hundeversicherung abzügl. Prozente jährlich ca. € 53,--, ist das in etwa die Norm (wie gesagt, mir ist nur bekannt bis zu welcher Summe der Hund versichert ist, sonst nichts steht nichts in den Bedingungen, eigenartig?).

Wahrscheinlich darf ich diesbezüglich eher die "Ösis" im Forum ansprechen, in D wird es wahrscheinlich erhebliche Unterschiede zu unseren österr. Versicherungen geben ?

Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir bezüglich Hundehaftpflicht-Versicherung Klarheit verschaffen könntet ?

LG
alexa
 
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Hallo Alexa!

Also wenn im Schriftstück nichts über solche Klauseln/Bedingungen steht, würde ich eher sagen, das das gilt, was geschrieben steht. Aber rechtliche Sachen sind immer so ein heikles Ding! ...bin auch kein Versicherungsfan, das macht alles mein Mann... :rolleyes:

Wir zahlen für Debbie jährlich knapp 84 € - aber ob das vergleichbar ist? Glaub auch das es da Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland gibt.

Vielleicht ist es eine kleine Orientierung wie hoch die Schadenssumme ist (Personen- und Sachschäden), über die versichert wurde. Aber noch besser wäre es, wenn Du einen Ansprechpartner hättest, der Dir neutral Auskunft gibt. Ein Finanzdienstleister z.B. oder evtl. eine Verbraucherzentrale. Beim letzterem weiß ich aber nicht, ob die dafür zuständig sind... Oder, das ist aber sehr mühsam, Du könntest Dir auch verschiedene Versicherungsangebote zuschicken lassen. Vielleicht kann Dir aber auch ein "Ösi-Wuffbesitzer" einen guten Tipp geben. :)

Liebes Grüsschen Marie
 
In meiner haushaltsversicherung steht, dass ein hund haftpflicht versichert ist. ich habe extra nach dem einzug von akira noch bei der versicherung angerufen und es wurde mir auch bestätigt. bedingungen - wie beisskorb etc. - gibt es keine! ich bin der meinung, dass nur die details in der polizze gelten, denn mündliche zu- oder absagen haben noch nie gegolten. ich bin übrigens auch bei der versicherung, die mit wien... beginnt *gg*.


LG, Monika :blume2:
 
Hallo Alexa,

wir zahlen ( in Deutschland ) 76,-- Euro im Jahr 1 Mio Personen / Sachschäden 50.000 Euro .
Wichtig ist, was im Vertrag steht, mündliche Absprachen sind immer so eine Sache für sich.
Wie Marie schon schreibt, würde ich auch mehrere Versicherungen ansprechen, die größte muß nicht immer die günstigste sein.

Liebe Grüßchen von
Lenchen :blume2:
 
also von solchen bedingungen höre ich auch das erste mal ... und wir hatten auch schon mal einen versicherungsfall wo diese bedingungen nicht zutrafen - und die versicherung hat problemlos gezahlt ...
 
Haftpflichtvers.

Vielen Dank für eure Antwort, da bin ich schon erleichtert. Also ich war eigentlich auch der Meinung, dass etwaige Bedingungen schriftlich festgehalten werden müssen. Wieso erzählt mir die Maklerin so einen Blödsinn ? Da ich nicht glauben möchte, dass sie mir absichtlich so etwas erzählt, muss ich wohl denken, dass sie von ihrem Arbeitsgebiet nicht viel Ahnung hat und so jemand wurde mir als Beraterin zugeteilt.

LG
alex
 
Sache hat sich aufgeklärt

Habe heute bei d. Maklerin nachgefragt, warum sie mir von Bedingungen wie Beisskorb und Leinenpflicht erzählt, obwohl ich darüber nichts Schriftliches finde und mich deswegen schon bei anderen Hundebesitzern umgehört habe. Sie hat dann dumm herumgestammelt, von wegen des Gesetzes der Leinen- und Beisskorbpflicht gefaselt und abschließend gemeint (als ich sagte, dass ich einen Beisskorb als Bedingung, bei einem Pekinesen, schon lächerlich finde), sie muss diesbezüglich Rücksprache halten. Da bin ich draufgekommen, dass sie von der Hundehaftpflicht keine Ahnung hat und folglich nicht weiss, was diesbezüglich eigentlich in der Polizze steht !!!!!!!!!!!!!

Als sie mich dann zurück rief, bedauerte sie es, mich verunsichert zu haben und bestätigte mir, dass es keine Bedingungen wie Beisskorb und Leinenpflicht gibt. Ausschließungsgründe wären nur Vorsatz (was ja klar ist) und grobe Fahrlässigkeit (dass kann man wahrscheinlich aber auch so auslegen, wie man es braucht ?). Also nun bin ich vom Vertrag doch nicht zurück getreten.

LG
Alexandra
 
Hundehaftpflicht!! - Fachlatein!!

Hallo Alexa....
Hallo Foris...

habe leider den Thread erst jetzt gelesen...
aber ich kann euch auch beruhigen, denn ich bin geprüfte Versicherungskauffrau und der Hund ist wie schon erwähnt in der Haushaltsversicherung mitgedeckt.

Ausschließungsgründe sind eben Vorsatzdelikte oder Fahrlässigkeit...

Was zu Beachten ist, sind jedoch Dinge wobei es um geborgtes, geliehenes oder gemietetes geht.... das heißt eben...

* wenn du dir von einer Freundin eine Kamera ausleihst und der Hund
sie dann bei dir kaputt macht, ist es nicht versichert... denn du hast es dir
ja ausgeliehen...
* wenn du dir im Urlaub ein Zimmer mietest und der Hund dort etwas beschädigt - ist auch keine Deckung vorhanden - denn das Zimmer war gemietet....

---> die Versicherung würde auch in diesem Fall keine Schäden zahlen, die du selbst verursachst...

jedoch... sollte dein Hunzi jemanden zwicken .. zB einen Jogger und der will Schadenersatz ... dann ist Deckung vorhanden... die Haftpflichtversicherung gilt für * Sachschäden, * Personenschäden und * Vermögensschäden..

hoffe, dass ich jetzt nicht allgemein wieder Verwirrung gestiftet habe... sonst könnt ihr mich gerne mit Fragen bombardieren.

Ganz liebe Grüße
Romy :blume2:
 
also hier noch eine frage:

ich hab ja 2 haushaltsversicherungen: eine für meine wohnung, eine fürs sommerhaus bei jeweils einer anderen versicherungsgesellschaft. neo ist in der gemeinde des sommerhauses gemeldet. wenn ich den - gegebenenfalls - zweiten hund in der gemeinde der wohnung anmelde, müßten doch beide hunde versichert sein, oder?

ist das ein schlupfloch oder muß ich den zweiten hund extra haftpflicht versichern, was meint ihr?

lg, uli
 
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ja uli - ich denke, das müsste durchaus gehen ...

also - wird vermutlich von versicherung zu versicherung verschieden sein, aber wir hatten schon mal einen schadensfall - und da hat kein mensch geschaut, ob wir zwei hunde haben oder nicht ...
meldung gemacht und gut wars ...

kennst du deine betreuer schon länger? dann frag doch einfach mal wie das bei deinen versicherungen ist ...

aber das mit der unterschiedlichen meldung bei unterschiedlichen haushalten und versicherungen sollte eigentlich eine gute lösung sein ...
 
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