Hund ist umsonst zu retten
Gericht: Rettung aus überhitztem Auto gehört zum Polizeidienst
Vom 04.03.2005
Von
Silvia Dott BAD SOBERNHEIM/MAINZ Eine Wiesbadenerin muss den Polizeieinsatz zur Befreiung ihres Hundes aus einem überhitzten Auto am Barfußpfad nicht bezahlen. Für die Erhebung einer Gebühr von 88,60 Euro gibt es keine Rechtsgrundlage. Dies entschied gestern die 1. Kammer des Mainzer Verwaltungsgerichts, vor dem die Frau geklagt hatte. Die Maßnahme der Beamten zur Rettung des Hundes sei zwar rechtens gewesen. Doch könne sich die Polizei laut Gesetz ihren ohnehin über Steuergelder bezahlten Dienst nicht vergüten lassen.
Das Polizeipräsidium hatte die Fahrtkosten und jeweils eine Arbeitsstunde für einen Beamten im mittleren und einen im höheren Dienst verlangt. "Hätten die Polizisten einen Mechaniker kommen lassen, um eine Tür zu öffnen, hätte das als Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden können", erklärten die Richter.
Zur Vorgeschichte: Im heißen August 2003 hatte die Wiesbadenerin den Barfußpfad in Bad Sobernheim besucht. Ihre Hündin blieb auf dem Parkplatz im Auto zurück. 11.29 Uhr erhielt die Polizei in Kirn einen besorgten Anruf: In einem Auto liege ein Hund, der leide entsetzlich unter der Hitze. Zwei Beamte rückten aus und fand das ihrer Ansicht nach völlig apathischen Tier im Auto. Die Außentemperatur betrug 31 Grad.
Da die Fahrzeughalterin nicht da war, schlugen die Beamten ein Seitenfenster ein. Der Hund sei sofort Luft schnappend an dieses Fenster gekommen, schilderten die Helfer.
Inzwischen tauchte Frauchen auf dem Parkplatz auf und ärgerte sich über das zertrümmerte Seitenfenster. Ihrer Meinung nach war dies unnötig, weil sie bis zum Parken des Autos die Klimaanlage in Betrieb gehabt habe, so dass der Innenraum noch einige Zeit kühl geblieben sei.
Noch mehr ärgerte sich die Wiesbadenerin, als sie dann vom Polizeipräsidium Mainz die Rechnung bekam. Die Polizei solle doch ihr Geld von dem Informanten einfordern, meinte die Frau. Für sie kam es aber noch dicker: Die Reparatur der Scheibe kostete 605 Euro.
Ein Strafverfahren wegen Tierquälerei war zwar eingestellt worden, aber nur gegen eine Geldbuße von 750 Euro.
Quelle:http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=1810050
Gericht: Rettung aus überhitztem Auto gehört zum Polizeidienst
Vom 04.03.2005
Von
Silvia Dott BAD SOBERNHEIM/MAINZ Eine Wiesbadenerin muss den Polizeieinsatz zur Befreiung ihres Hundes aus einem überhitzten Auto am Barfußpfad nicht bezahlen. Für die Erhebung einer Gebühr von 88,60 Euro gibt es keine Rechtsgrundlage. Dies entschied gestern die 1. Kammer des Mainzer Verwaltungsgerichts, vor dem die Frau geklagt hatte. Die Maßnahme der Beamten zur Rettung des Hundes sei zwar rechtens gewesen. Doch könne sich die Polizei laut Gesetz ihren ohnehin über Steuergelder bezahlten Dienst nicht vergüten lassen.
Das Polizeipräsidium hatte die Fahrtkosten und jeweils eine Arbeitsstunde für einen Beamten im mittleren und einen im höheren Dienst verlangt. "Hätten die Polizisten einen Mechaniker kommen lassen, um eine Tür zu öffnen, hätte das als Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden können", erklärten die Richter.
Zur Vorgeschichte: Im heißen August 2003 hatte die Wiesbadenerin den Barfußpfad in Bad Sobernheim besucht. Ihre Hündin blieb auf dem Parkplatz im Auto zurück. 11.29 Uhr erhielt die Polizei in Kirn einen besorgten Anruf: In einem Auto liege ein Hund, der leide entsetzlich unter der Hitze. Zwei Beamte rückten aus und fand das ihrer Ansicht nach völlig apathischen Tier im Auto. Die Außentemperatur betrug 31 Grad.
Da die Fahrzeughalterin nicht da war, schlugen die Beamten ein Seitenfenster ein. Der Hund sei sofort Luft schnappend an dieses Fenster gekommen, schilderten die Helfer.
Inzwischen tauchte Frauchen auf dem Parkplatz auf und ärgerte sich über das zertrümmerte Seitenfenster. Ihrer Meinung nach war dies unnötig, weil sie bis zum Parken des Autos die Klimaanlage in Betrieb gehabt habe, so dass der Innenraum noch einige Zeit kühl geblieben sei.
Noch mehr ärgerte sich die Wiesbadenerin, als sie dann vom Polizeipräsidium Mainz die Rechnung bekam. Die Polizei solle doch ihr Geld von dem Informanten einfordern, meinte die Frau. Für sie kam es aber noch dicker: Die Reparatur der Scheibe kostete 605 Euro.
Ein Strafverfahren wegen Tierquälerei war zwar eingestellt worden, aber nur gegen eine Geldbuße von 750 Euro.
Quelle:http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=1810050