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Hundeverordnung der Länder

Marie

Sehr aktives Mitglied
Registriert
31 Mai 2005
Beiträge
10.151
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AW: Hundeverordnung der Länder

hier mal die Hundeverordnung des Bundes - die allgemein gültig ist - leider ist es in der Schweiz so, dass im Endeffekt die Gemeinden zuständig sind - das bedeutet, es gibt 3'021 verschiedene Auslegungen des Gesetzes!!!

Bundes-Hundeverordnung

ansonsten habe ich zwar verschiedene Verordnungen, zum Teil von Kantonen, zum Teil von Gemeinden gefunden - aber es würde den Rahmen sprengen, diese hier aufzuführen

hier aber noch etwas, dass wir bereits diskutiert hatten - nämlich die Verordnung zum Leinenzwang

Leinenzwang

diese stammt aus der Gemeinde Aesch BL, wird aber vermutlich für die meisten Gemeinden gültig sein
 
AW: Hundeverordnung der Länder

Dankeschön, Marie,:blume2:

für diesen schönen Überblick!
Dabei entdeckte ich auch folgende Seite:

http://www.vier-pfoten-produktion.de/calming.html
Fand ich sehr interessant, obwohl ich einiges gewusst, anderes immer irgendwie "geahnt" habe.
Und witzig finde ich auch, dass ich das "Blinzeln", schon lange Jahre unbewusst einsetze, um im Kontakt zum Hund die innere Verbindung zu intensivieren und ihn situativ zu beruhigen.
LG
Geli
 
AW: Hundeverordnung der Länder

Liebe Sitanka, leider habe ich nichts zu Österreich gefunden und ich weiß auch nicht genau, wo ich suchen soll - welche Behörde... Vermute aber das es nicht anders als in Deutschland oder der Schweiz ist - für jedes Bundesland eine eigene Verordnung.

Vielleicht weiß einer unserer Österreicher genaueres und erzählt es uns?! :blume2:
 
AW: Hundeverordnung der Länder

Landeshundeverordnungen...

Hamburg
Seit 01.01.2007 gilt in Hamburg ein neues Hundegesetz. Dieses besagt, das Hunde nur noch in ausgewiesenen Freilaufflächen ohne Leine laufen dürfen. An allen anderen Orten müssen sie an der Leine geführt werden, wenn sie keine Befreiung von der Anleinpflicht haben. Um eine Befreiung zu erhalten, muss eine Gehorsamsprüfung vor einem anerkannten Sachverständigen (*) abgelegt werden. Ausnahme: der Hundehalter kann bereits eine gleichwertige Prüfung vorweisen oder er kann bescheinigen, das der Hund aus gesundheitlichen Gründen die Gehorsamsprüfung nicht ablegen kann.

Weitere Informationen über die neuen Vorschriften können hier >>klick<< nachgelesen werden. :)

(*) Anerkannte Sachverständige für die Gehorsamsprüfung nach dem Hamburger Hundegesetz

Liebe Grüsse Marie
 
AW: Hundeverordnung der Länder

ich möcht hier in österreich auch sowas, wie befreiung vom leinenzwang haben - gibt es leider nicht hier im good ol' Austria!!:weinen1:

entweder Beißkorb- oder Leinenpflicht!!:biss:
 
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AW: Hundeverordnung der Länder

Also ich hab auch mal nach Verordnungen gesucht, leider aber nichts wirklich greifbares gefunden.

Auf der RIS-Seite (Rechtsinformationsservice) findet man in einzelnen Gesetzen Paragraphen zu Hunden, aber vorwiegend nur zur artgerechten Haltung und zum Einsatz von Diensthunden.

-> RIS

Liebe Grüße :blume1:
 
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