Gefährlicher Schuss
Jäger knallt Rehkitz in fremdem Garten ab
Ein Obersteirer hat mitten auf seinem eigenen Grundstück im Bezirk Liezen einen wohl unvergesslichen Schock erlitten. Als der Mann gerade im Garten eingenickt war, wurde er plötzlich von einem Schuss aus dem Schlaf gerissen. Wie der Grundbesitzer gegenüber der "Steirerkrone" berichtete, schlug das Projektil nur ein paar Meter neben ihm ein.
Ein Waidmann hatte auf ein Rehkitz geschossen - und getroffen.
"Ich bin jetzt noch geschockt", erzählte der betroffene Besitzer des ein Hektar großen Grundstücks am Donnerstag im Gespräch mit der "Steirerkrone". "Auf meine Wiese ist immer eine Rehmutter mit ihren Kitzen gekommen. Es war die größte Freude, die Tiere zu beobachten..."
"Ich dachte, auf mich wird geschossen!"
Beobachtet hatte der Grundbesitzer auch an jenem Tag: "Ich lag in meinem Garten und bin kurz eingenickt. Auf einmal fiel ein Schuss. Mein erster Gedanke war Flucht! Ich dachte, auf mich wird geschossen!" Dann hörte er ein Wimmern und sah das Kitz im Gras liegen - angeschossen und sterbend. Da tauchte auch schon der Schütze auf, forderte die Herausgabe des Tieres. "Ich war entsetzt", so der Steirer.
"Jäger handelte rechtens"
Der Grundbesitzer wollte den Vorfall anzeigen. Doch er wurde darüber informiert, dass eine solche Vorgehensweise gar nicht verboten ist.
Um eine Stellungnahme gebeten, bestätigt Landesjägermeister Heinz Gach knapp: "Der Jäger hat rechtens gehandelt."
Schriftliches Verbot als Rechtsmittel
Auf fremden Grundstücken Wildtiere zu schießen ist laut Jagdgesetz legal, solange der betreffende Grund zum "Gemeindejagdgebiet" gehört.
Das ist in der Steiermark die Regel.
Der Jäger muss lediglich einen angemessenen Sicherheitsabstand zum Wohnhaus einhalten. Die Bestimmung dieses Abstands obliegt dem Jagdschilling-Zahler selbst.
Wenn man sich im eigenen Garten sicher fühlen möchte, sollte man am Gemeindeamt schriftlich deponieren, dass man das Jagen auf seinem Grundstück explizit untersagt - oder sich immer so bunt wie möglich anziehen...
von Christa Blümel, Barbara Winkler ("Steirerkrone") und krone.at
Quelle: http://www.krone.at/krone/S32/object_id__160112/hxcms/index.html
unglaublich, oder ??? ich finde das extrem arg.
damit haben die jäger ihr märchen vom heger und pfleger selbst ad absurdum geführt.
ich habe heute bei der BH angerufen. der herr jagdaufseher war gar nicht erfreut und nicht sehr freundlich.
es ist so - man kann bei der zuständigen BH, Magistrat oder Polizeidirektion einen Bescheid beantragen, der das jagen auf seinem Grundstück untersagt.
Das Grundstück muss allerdings eingezäunt sein, heiss es, ich werde am montag noch einmal nachfragen, was ist, wenn er nicht eingezäunt ist.
Jäger knallt Rehkitz in fremdem Garten ab
Ein Obersteirer hat mitten auf seinem eigenen Grundstück im Bezirk Liezen einen wohl unvergesslichen Schock erlitten. Als der Mann gerade im Garten eingenickt war, wurde er plötzlich von einem Schuss aus dem Schlaf gerissen. Wie der Grundbesitzer gegenüber der "Steirerkrone" berichtete, schlug das Projektil nur ein paar Meter neben ihm ein.
Ein Waidmann hatte auf ein Rehkitz geschossen - und getroffen.
"Ich bin jetzt noch geschockt", erzählte der betroffene Besitzer des ein Hektar großen Grundstücks am Donnerstag im Gespräch mit der "Steirerkrone". "Auf meine Wiese ist immer eine Rehmutter mit ihren Kitzen gekommen. Es war die größte Freude, die Tiere zu beobachten..."
"Ich dachte, auf mich wird geschossen!"
Beobachtet hatte der Grundbesitzer auch an jenem Tag: "Ich lag in meinem Garten und bin kurz eingenickt. Auf einmal fiel ein Schuss. Mein erster Gedanke war Flucht! Ich dachte, auf mich wird geschossen!" Dann hörte er ein Wimmern und sah das Kitz im Gras liegen - angeschossen und sterbend. Da tauchte auch schon der Schütze auf, forderte die Herausgabe des Tieres. "Ich war entsetzt", so der Steirer.
"Jäger handelte rechtens"
Der Grundbesitzer wollte den Vorfall anzeigen. Doch er wurde darüber informiert, dass eine solche Vorgehensweise gar nicht verboten ist.
Um eine Stellungnahme gebeten, bestätigt Landesjägermeister Heinz Gach knapp: "Der Jäger hat rechtens gehandelt."
Schriftliches Verbot als Rechtsmittel
Auf fremden Grundstücken Wildtiere zu schießen ist laut Jagdgesetz legal, solange der betreffende Grund zum "Gemeindejagdgebiet" gehört.
Das ist in der Steiermark die Regel.
Der Jäger muss lediglich einen angemessenen Sicherheitsabstand zum Wohnhaus einhalten. Die Bestimmung dieses Abstands obliegt dem Jagdschilling-Zahler selbst.
Wenn man sich im eigenen Garten sicher fühlen möchte, sollte man am Gemeindeamt schriftlich deponieren, dass man das Jagen auf seinem Grundstück explizit untersagt - oder sich immer so bunt wie möglich anziehen...
von Christa Blümel, Barbara Winkler ("Steirerkrone") und krone.at
Quelle: http://www.krone.at/krone/S32/object_id__160112/hxcms/index.html
unglaublich, oder ??? ich finde das extrem arg.
damit haben die jäger ihr märchen vom heger und pfleger selbst ad absurdum geführt.
ich habe heute bei der BH angerufen. der herr jagdaufseher war gar nicht erfreut und nicht sehr freundlich.
es ist so - man kann bei der zuständigen BH, Magistrat oder Polizeidirektion einen Bescheid beantragen, der das jagen auf seinem Grundstück untersagt.
Das Grundstück muss allerdings eingezäunt sein, heiss es, ich werde am montag noch einmal nachfragen, was ist, wenn er nicht eingezäunt ist.