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Kleine Futtermittelkunde

Marie

Sehr aktives Mitglied
Registriert
31 Mai 2005
Beiträge
10.151
Kleine Futtermittelkunde



Vorschriften für die Kennzeichnung von Futtermitteln:


  1. Bezeichnung des Futtermittels (Allein- oder Ergänzungsfuttermittel)

  2. Angaben über

    - Feuchtigkeit (wenn mehr als 14%)
    - Inhaltsstoffe in % der Originalsubstanz (Rohprotein, Rohfett, Rohasche, Rohfaser, Kalzium, Phosphor sowie Natrium)
    - Futtermittelgruppen oder enthaltene Einzelfuttermittel
    - Nettogewicht
    - Mindesthaltbarkeitsdatum oder Herstellungsdatum
    - Zusatzstoffe

  3. Name und Anschrift des Verantwortlichen, der das Futtermittel in den Verkehr gebracht hat



Die Futterdeklaration und Möglichkeiten laut Gesetzgeber:


Die Gruppendeklaration:

Einzelfuttermittel gleicher Art werden zu begrifflich definierten Gruppen von Einzelfuttermitteln zusammengefasst und gemeinsam deklariert. Alle Gruppen sind in absteigender Reihenfolge anzugeben. Wählt ein Hersteller die Möglichkeit einer Gruppendeklaration, hat dieser den grossen Vorteil sämtliche Rohstoffe in der jeweiligen Gruppe zusammengefasst anzuführen, was wiederum keinen Rückschluss auf die verarbeiteten Rohstoffe zulässt.


Bsp.: Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse, Getreide, pflanzliche Nebenerzeugnisse, Gemüse, Fisch und Fischnebenerzeugnisse, Öle und Fette, Mineralstoffe



Definition der einzelnen Gruppen:


  • Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse: alle Fleischteile geschlachteter, warmblütiger Landtiere, frisch oder durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht, sowie alle Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung von Tierkörpern oder Teilen von Tierkörpern warmblütiger Landtiere

  • Milch und Molkereierzeugnisse: alle Milcherzeugnisse, frisch oder durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht, sowie Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung

  • Eier und Eiererzeugnisse: alle Eiererzeugnisse, frisch oder durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht, sowie
    Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung

  • Fisch und Fischnebenerzeugnisse: Fische oder Fischteile, frisch oder durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht, sowie Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung

  • Getreide: alle Arten von Getreide, ganz gleich in welcher Aufmachung, sowie Erzeugnisse aus der Verarbeitung des Mehlkörpers

  • Öle und Fette: alle tierischen und pflanzlichen Öle und Fette

  • Gemüse: alle Arten von Gemüse und Hülsenfrüchten, frisch oder durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht

  • Pflanzliche Nebenerzeugnisse: Nebenerzeugnisse aus der Aufbereitung pflanzlicher Erzeugnisse, insbesondere Getreide, Gemüse, Hülsenfrüchte, Ölfrüchte

  • Pflanzliche Eiweißextrakte: alle Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, deren Proteine durch ein geeignetes Verfahren auf mindestens 50% Rohprotein, bezogen auf die Trockensubstanz, angereichert sind und umstrukturiert (texturiert) sein können

  • Bäckereierzeugnisse: alle Erzeugnisse aus der Backwarenherstellung, insbesondere Brot, Kuchen, Kekse sowie Teigwaren



Die Einzeldeklaration:

Alle enthaltenen Einzelfuttermittel werden in absteigender Reihenfolge ihrer Gewichtsanteile einzeln angegeben. Die Möglichkeit der Einzeldeklaration lässt weitgehend Rückschluss auf die verarbeiteten Rohstoffe zu. Der Hersteller kann also durch die Wahl der Einzeldeklaration die verarbeiteten Rohstoffe nicht verschleiern und ist an eine bestimmte Rezeptur gebunden.


Bsp.: Freiland-Ziegenfleisch, Maniokmehl, Menhaden-Hering, Atlantik-Meeresfisch, Pastinaken, Heidelbeeren, Wildknochen, Grünfrischkräuter, reines Eigelb, Pflanzenölmischung, skandinavisches Wildlachsöl, kaltgepresstes Traubenkernöl, Spirulina-Wildalgen, grüne Heilerde, Yuccapalmenextrakt, Knoblauch, Spurenelemente, Vitamine



Zusatzstoffe, die in Futtermitteln für Hunde eingesetzt werden


Technologische Zusatzstoffe:

  • Konservierungsstoffe: organische Säuren sowie zum Teil ihre Salze (Deklaration: "mit Konservierungsstoffen" und die Bezeichnung *)

  • Antioxidantien: Tocopherole (Vit. E), Vitamin C, BHT, BHA, Gallate u.a. (Deklaration: "mit Antioxidans" und die Bezeichnung *)

  • Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermittel: Algenprodukte, Guar-Gummi, Pektine, Propandiol u.a.

  • Bindemittel, Fließhilfsstoffe, Gerinnungshilfsstoffe: Zitronensäuren, Kieselsäure, Stearate u.a. (Deklaration: z.B. "Zitronensäure")

  • Säureregulatoren: Ammoniumchlorid, Kalziumcarbonat, Salz, Schwefelsäure
* Angabe des zugesetzten Stoffes ist bei Verpackungen unter 10 kg nicht zwingend, wenn die Bezeichnung "EWG-Zusatzstoff" genannt ist



Sensorische Futterzusatzstoffe:

  • Färbende Stoffe: Canthaxanthin, Patentblau, Tatrazin, Carotinoide u.a. (Deklaration: "mit Farbstoff")

  • Aromastoffe und appetitanregende Stoffe: alle natürlich vorkommenden Stoffe und die ihnen entsprechenden synthetischen Stoffe



Zusatzstoffe mit Nährstoffcharakter:

  • Vitamine und vitaminähnliche Stoffe: A, D, E, K, B1, B2, B8, B12, C, Beta-Carotin, Biotin, Panthothensäure, Folsäure, Nikotinsäure (Deklaration: Vitamin A und D => IE/kg und Vitamin E => mg/kg)

  • Spurenelemente: Eisen, Iod, Kobalt, Kupfer, Mangan, Molybdän, Selen, Zink (Deklaration: nur Kupfer als Mengenangabe ist vorgeschrieben)

  • Aminosäuren und ihre Salze: Lysin, Methionin, Threonin, Tryptophan



Zootechnische Futterzusatzstoffe:

  • Stabilisatoren der Darmflora, sonstige zootechnische Futterzusatzstoffe: probiotisch wirkende Mikroorganismen



Info: Anfang des Jahres ist der EU-Kommission ein Gesetzentwurf zur besseren Kennzeichnung von Futtermitteln vorgelegt worden. Nach diesem sollen alle Futtermittelzusatzstoffe nach ihrem genauen Gewicht ausgewiesen werden, damit Tierhalter besser beurteilen können, was das Futter eigentlich alles enthält, was sie kaufen.




Mir bekannte geforderte Mindestgehalte an ein Trockenalleinfutter – Erhaltungsbedarf:


Rohprotein % - 16,2
Rohfett % - 4,5

Calcium % - 0,54
Phosphor % - 0,45
Natrium % - 0,05

Vitamin A, IE/kg – 4.500
Vitamin D3, IE/kg – 450
Vitamin E, mg/kg – 45

Lysin % - 0,57
Methionin, Cystin % - 0,39



Grundsätzlich sei zu Alleinfuttermitteln gesagt, dass sie so zusammengesetzt sein sollen, dass bei ausschliesslicher Fütterung weder ein Mangel, noch ein erheblicher Überschuss an essenziellen Nährstoffen eintritt. Futtermittelhersteller müssen auch nur Zutaten deklarieren, die sie selbst dem Futter zugesetzt haben. Stoffe, die bereits in den zu verarbeitenden Rohstoffen enthalten sind, müssen nicht deklariert werden!



Quellen: Unter anderem "Ernährung des Hundes - Grundlagen, Fütterung und Diätetik" von Meyer/Zentek, Informationen von Futtermittelherstellern, Internet
 
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