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kriminelle Tierhändler

Ralf

Sehr aktives Mitglied
Registriert
26 August 2006
Beiträge
1.163
hallo

Leider wird es immer weiter versucht mit Tierarten die schon sehr selten sind, Geld zu verdienen. X(
Auch wenn es mal gelingt einige auf frischer Tat zu ertappen, wer
weiss, wann dann der Zeitpunkt kommt, wo sie in freier Natur dann
als ausgestorben gelten.

Landesumweltamt beschlagnahmt seltene Strahlenschildkröten
[20.02.2007]

Dem Brandenburger Landesumweltamt (LUA) ist ein Schlag gegen kriminelle Tierhändler gelungen. Mitarbeiter der Behörde vereitelten den Versuch, illegal eingeschleuste Exemplare streng geschützter Landschildkröten zu vermarkten.

Sechs seltene madagassische Strahlenschildkröten sind vorigen Donnerstag vom CITES-Artenschutzteam des Landesumweltamtes Brandenburg beschlagnahmt worden. Ein Schildkrötenhalter hatte sich unter Vorlage der für die geschützten Tiere erforderlichen EU-Vermarktungsbescheinigungen, die - wie sich herausstellte - manipuliert waren, an das zuständige Landesumweltamt gewandt. Er wusste offenbar nicht, auf welchen Handel er sich da eingelassen hatte.

Die Strahlenschildkröte (Geochelone radiata) gilt wegen ihrer leuchtenden, strahlenförmigen Panzerzeichnung als eine der schönsten Landschildkrötenarten. Sie erreicht bis zu 40 cm Panzerlänge und ein Gewicht von 15 kg und gehört zu den Altersrekordlern im Tierreich. Eine Strahlenschildkröte, die James Cook der königlichen Familie von Tonga im 18. Jahrhundert schenkte, wurde etwa 190 Jahre alt.

Wegen ihrer Schönheit sehr begehrt, sind die Strahlenschildkröten in ihrer Heimat Madagaskar durch Lebensraumverlust und Wilderei gefährdet. Der Marktwert liegt je nach Größe zwischen 800 und 3000 € pro Exemplar.

Bereits seit 1976 ist die Art durch die Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES), die internationale Konvention zur Überwachung des internationalen Handels bedrohter Arten, streng geschützt. Für sie gelten daher auch strenge Einfuhr- und Vermarktungsbestimmungen. Der Halter muss die legale Herkunft seiner Tiere der Artenschutzbehörde gegenüber nachweisen können. Dazu ist auch eine Fotodokumentation der Tiere vorgeschrieben. Da der Panzer der Tiere individuelle Erkennungsmerkmale aufweist, werden den behördlichen EG-Vermarktungsbescheinigungen Fotos der Bauch- und Rückseite der Tiere beigefügt.

Genau hier lag der Knackpunkt im vorliegenden Fall: Die dem LUA vorgelegten EG-Dokumente beinhalteten zwar die gesetzlich vorgeschriebene Fotodokumentation. Diese wurden jedoch für die Bescheinigungen nachträglich manipuliert. Aus digitalen, größenangepassten Fotos illegaler Tiere wurden die Körper umrissgenau ausgeschnitten, nahezu passgenau in die Fotos legaler Exemplare geklebt und dann erneut fotografiert. Die so gefälschten Bilder wurden an die Bescheinigungen angeheftet. Sogar die Dienstsiegel der ausstellenden Behörden wurden gefälscht. Ein Vergleich der manipulierten Bescheinigungen mit den Kopien der Originale erbrachte schließlich die Gewissheit, dass es sich um Fälschungen handelt. Die illegalen Tiere wurden beschlagnahmt.

Dieser Fall zeigt, dass immer wieder Exemplare geschützter Arten gutgläubig gekauft werden ohne zu prüfen, ob auch alle erforderlichen Legalitätsnachweise und Vermarktungsgenehmigungen vorliegen. Die Konsequenzen hat der Tierhalter zu tragen, auch unabhängig vom eigenen Verschulden.

Beim Erwerb von geschützten Tieren oder Pflanzen muss sich jeder Käufer vorher über die geltenden Artenschutzvorschriften informieren. Nachweisdokumente und Vermarktungsgenehmigungen sollten genau geprüft werden, wobei die Fachleute des LUA gern behilflich sind. Verstöße gegen die Artenschutzvorschriften können Bußgeld- oder Straftatbestände sein.
(Quelle: Mulv.Brandenburg)

Viele Grüße
Ralf
 
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Ich verurteile so was auf's härteste!

Wo doch die madagassische Fauna schon so arg bedroht ist, dass sie eh nicht mehr lange hält... X(
 
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