Labbimix im Zwinger

Angelika-Marie

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Seit 2012 östliches Ruhrgebiet, im platten Land
Hallo Ihr Lieben, :blume2:

heute habe ich einen mittleren Horror gesehen. Ich war jetzt zwei Tage im Bergischen Land, wo einer meiner Handelsvertreter seit langem eine wunderschöne Holzwerkstatt auf einem abgelegenem Bauernhof gemietet hat.
Die Bauersleute besitzen einen recht geräumigen Zwinger, sicher 6x3 Meter mit Hütte, in dem ein armes Wurschterl von Labrador x irgendwas - dabei ein äußert lebhafter Hund! - eingesperrt ist.
Gefüttert wird er, wie sich an den vielen Haufen auf dem Fußboden sehen lässt - aber raus kommt er nicht.
Der Kurze ist vielleicht 5 Jahre alt und fristet dort auf diese Weise sein Leben.

Ich habe meinen Handelsvertreter gefragt, ob wir nicht lieber den Tierschutz anrufen sollen, und auch, warum er es noch nicht gemacht hätte.
Aber er sagte: "Die machen nix, wenn der Zwinger groß genug ist - und das ist er."

Wißt Ihr mehr darüber?
Die Bauersleute sind schon mehrfach von den Leuten in der Werkstatt darauf angesprochen worden, sind aber wohl unbelehrtbar.
"Das war schon immer so, schon bei den Großeltern, bli, bla, blub..."
Wobei die vorherigen Hundegenerationen Spitze waren. Ich glaube, Spitze wurden früher oft auf Höfen so gehalten. Macht es ihnen weniger aus?

Was tun???

Liebe Grüße,
Geli :)
 
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Spitze waren wohl nur besser zu händeln. Ihnen wird es sicher auch keinen Spaß gemacht haben.
 
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Also, Netti, :)

ich verabscheue Zwingerhaltung. Für jeden Hund. Und erst recht wenn sie sich nicht säubern können und ihr Quartier nicht reinhalten können. Weil sie eingesperrt sind und sich darin fügen müssen.

Aber gab es da nicht irgendwas mit Spitzen, diesen unermüdlichen Hofkläffern, dass sie sich in so nem Zwinger auch geborgen fühlen? Wenn sie den Auslauf haben für ihre Haufen? - Ich kenn mich nicht aus mit Spitzen.
Aber irgendwas hab ich da mal gelesen?
Trotzdem finde ich es 'nen Horror!

Was kann man tun für den jetzigen Hund?????

Liebe Grüße,
Geli :blume2:
 
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Hallo Geli,

TierSchHuV § 6 Anforderungen an die Zwingerhaltung

(1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nachden Absätzen 2 bis 4 entspricht.

(2) In einem Zwinger muss

1. dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:

Widerristhöhe zu Bodenfläche

bis 50 cm - mindestens 6 qm
über 50 bis 65 - mindestens 8qm
über 65 - mindestens 10 qm

Auszug aus dem
Bundestierschutzgesetz


Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren


1. Mindestanforderungen für die Haltung von Hunden

1.1. Allgemeine Anforderungen an das Halten von Hunden

(1) Hunden muss mindestens einmal täglich, ihrem Bewegungsbedürfnis entsprechend, ausreichend Gelegenheit zum Auslauf gegeben werden.

(2) Hunden, die vorwiegend in geschlossenen Räumen, z.B. Wohnungen, gehalten werden, muss mehrmals täglich die Möglichkeit zu Kot-und Harnabsatz im Freien ermöglicht werden.

(3) Hunden muss mindestens zwei Mal täglich Sozialkontakt mit Menschen gewährt werden.

(1) Ein Hund darf nur dann im Freien gehalten werden, wenn sichergestellt ist, dass das Tier auf Grund seiner Rasse, seines Alters und seines Gesundheitszustandes dazu befähigt ist und ihm Gelegenheit gegeben wurde, sich an die Witterungsverhältnisse, die mit einer Haltung im Freien verbunden sind, anzupassen.

(2) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund eine Schutzhütte zur Verfügung steht, die den Anforderungen nach Abs. 3 entspricht und außerhalb der Schutzhütte zusätzlich ein witterungsgeschützter, schattiger, wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.

(3) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss einen der Wetterseite abgewandten Zugang haben, über eine für den Hund geeignete Unterlage verfügen, trocken und sauber gehalten werden und so bemessen sein, dass der Hund

1. sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen kann und 2. den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist.

Ich würde den Tierschutz hinschicken .
Gut wäre es, wenn mehrere Personen sich beim Tierschutz melden würden.
Ändern wird sich wohl leider nichts aber der Hundehalter
wird evtl aufgefordert, dem hund einmal täglich Freilauf zu gönnen.
Und der Zwinger muß sauber sein.

Liebe Grüßchen von
Lenchen
 
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So machen wir's Lenchen! :blume2:

Danke für die Information! Das passt!

Melden werden die Bauersleute die Gäste die beim Hof waren, so dass der Handelvertreter keine persönlichen Nachteile zu befürchten hat.
Der kann dann sagen, tja, da sind Kunden gekommen...
Und angestellte Leute aus der Werkstatt machen mit Sicherheit mit.
Denn die müssen nicht befürchten, Werkraum gekündigt zu kriegen.
Ich werd die Nacht drüber schlafen, morgen noch mal mit dem hiesigen Tierschutz und mit der Werkstatt telefonieren - und dann zieh ich das durch!

Liebe Grüße,
Geli :)
 
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Dieser Hund hat 6x3, also rund 18 Quadratmeter. Er hat mit eine gute, feste, recht kompakte Hütte, seinen Körpermaßen entsprechend.
Nur raus kommt er nicht!
Er ist ein armer Kerl, der alles zukotet und sich darin bewegen muss.
Schaun wir mal, was der Tierschutzverein morgen dazu sagt!

Liebe Grüße,
Geli :)
 
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Ja Geli,
ich drück dir die Daumen :kuss1:
Hoffentlich ist der Zwinger schön schmutzig wenn jemand kommt vom Tierschutz.
Wenn der Hund wenigstens einmal pro Tag Auslauf bekäme wäre ja schon
etwas gewonnen.
Mir tun diese Zwingerhunde sehr leid.

Ich hoffe ihr habt Erfolg.

Liebe Grüße
Karin
 
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Huhu Ihr's, liebe Karin,:)

eine traurige Nachricht: Für den Hund kann nix getan werden.
Der Tierschutz war da, aber sie stellten fest, dass der Zwinger alle drei Tage saubergemacht wird. Gut, häufiger sei lieber...
Er käme auch einmal täglich da raus, der Hund, wie die Bauern angaben, oft Spätnachmittags, aber nicht zu seinen "Geschäftszeiten". Und das sei eh schwierig, weil der Hund von Baby an ja daran gewöhnt sei, in den Zwinger zu machen.
Im Winter, wenn es kalt ist, kriegt er Stroh in den Zwinger. - Ins Bauernhaus kommt er nie.
Und die Hütte und die Sonnenplätze wurden als dem Gesetz entsprechend in Ordnung befunden.

Die Tierschutzfrau, die mich anrief, konnte sehr gut verstehen, was ich meinte. Sie sagte, das Gefühl, dass es diesem Hund bessergehen sollte, könne sie vollauf teilen. - Aber gesetzlich habe sie keine Handhabe.
Tja. *kopfkratz*
War 'n Versuch.

Liebe Grüße,
Geli
 
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Ja Geli der Tierschutz :weinen1: :weinen1: :weinen1:
Ich habe es mir fast gedacht, wir denken anders..... traurig ist das :weinen1:
Aber, du hast es versucht und der Hundehalter wird jetzt sicher vorsichtig
sein, weil er sicher nicht erfreut war über den Besuch.

Tut mir leid :weinen1:

Traurige Grüße
Karin
 
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