Actaeon
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Aus gegebenen Anlässen einige Bemerkungen über den unheilvollen Einsatz speziell von Totschlagfallen, die von den Jägern zur Dezimierung der Beutegreifer eingesetzt werden.
Gemäß dem Hessischen Jagdgesetz vom 1o.Juni 2011, wurde die Verwendung von Fanggeräten, zu denen auch die Totschlagfallen zählen, erneut wieder, wie folgt legalisiert (Auszug):
„(1) Wer die Fangjagd ausübt, hat Verfahren zu wählen, die dem zu fangenden Wild keine vermeidbaren Schmerzen und Leiden zufügen und Gefahren für Menschen und nicht jagdbare Tiere gering halten. Bei der Jagd mit Fanggeräten sind Geräte zu verwenden, die unversehrt lebend fangen oder sofort töten. Fanggeräte dürfen nur verwendet werden, wenn sie ihre Funktion zuverlässig erfüllen. (2) Die Jagd mit Fanggeräten darf nur von Personen ausgeübt werden, die an einem anerkannten Ausbildungslehrgang für die Fangjagd teilgenommen haben.“
Ungeachtet des Tierschutzgedanken, der vielen leidenden Tiere in diesen Fallen und des weiten Protestes der Bevölkerung über diese Fangmethoden, hat man sich wiederum den völlig unbegründeten und haltlosen Argumenten der Jäger angeschlossen.
Das man aber auch die fadenscheinigsten Argumente heran zieht, um den Fallenfang zu rechtferigen, zeigen folgende Beispiele:
Deutscher Jagdschutz Verband (Auszug):
„Die Bejagung des Haarraubwildes unter Verwendung der Falle trägt u.a. auch wesentlich dazu bei, die auf den Menschen übertragbare Wildtiertollwut einzudämmen und der Verbreitung des Fuchsbandwurms entgegenzuwirken, der die Gesundheit des Menschen ebenfalls erheblich bedrohen kann.“
FACE-Zusammenschluss der Verbände für Jagd und Wildtiererhaltung in der EU (Auszug):
Der Fallenfang ist ein legitimes Mittel des nachhaltigen Managements von wildlebenden Populationen:
- im Interesse der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (z.B. Bisamratte);
- für den Schutz von öffentlichem und privatem Eigentum (z.B. Dachs);
- für den Erhalt von Brutvögeln und anderen indigenen Arten (z.B. Marderhund);
- zur Ernte von Säugetierarten, um Pelze, Felle oder Fleisch zu gewinnen (z.B. Baummarder oder Biber)
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Bild 1 Bild 2
Bei der Aufstellung der Falle werden die Eisenbügel, auf dem Boden liegend, mit großen Federdruck gespannt und über einen Sicherungsmechanismus arretiert. Ein nur leichter Zug des Tieres am Köder und beide Bügel schlagen sofort mit großer Kraft auf seinen Körper. Die Fallen werden in verschiedenen Größen gefertigt, um möglichst vielen Tierarten, vom Kaninchen bis zum Dachs gerecht zu werden, selbst die Katze hat man nicht vergessen. Um der Bezeichnung „Totschlagfalle“ etwas die Brisanz zu nehmen, werden sie von manchen Herstellern auch „Fangeisen“ genannt, klingt doch auch um einiges humaner. Lächerlich, heuchlerisch und verlogen auch ihre „Werbetexte“ zu diesen Fallen:
„ Unsere Totschlagfallen entsprechen allen Anforderungen der modernen, tierschutzgerechten Fallenjagd. Sie fangen artspezifisch sofort tödlich, gefährden keine anderen oder geschützten Tierarten.“
Welch ein Hohn auch angesichts der Fotos getöteter und verletzter Hunde in diesen Fallen.
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Bild 3
Die Fotomontage (Bild 3) zeigt in etwa, wie sich der Dachs „idealerweise“, gemäß den „Vorgaben“ des Fallenherstellers nähern müßte, um der Wirkung der Falle voll ausgesetzt zu sein. Erst Duftkontakt am Köder, dann der Versuch ihn aufzunehmen und die Bügel schlagen zu. Mag sein, dass mancher dieser ahnungslosen Nachtschwärmer dann ebenso schnell den Weg in die ewigen Jagdgründe findet. Auf keinen Fall ist aber gesichert, dass selbst in dieser Situation das Tier sofort tot ist. Dazu ist der Dachs rundherum viel zu „unempfindlich“, außer seinem Schädel.
Seid vielen Jahren widme ich mich, mit einem Jäger, der Biologie und demVerhalten unseres heimischen Dachses. Gelegentlich ziehen wir auch verwaiste Dachswelpen auf, die zu gegebener Zeit wieder in die freie Wildbahn entlassen werden. Der ursprünglich gute Kontakt zu ihnen, ermöglichte auch, sie über lange Zeit nachts zu begleiten, um möglichst viel von ihren Tätigkeiten zu erfahren. Dazu gehörte natürlich auch, wie sie sich den Ködern in ausgelegten, aber nicht gestellten Totschlagfallen, nähern. An zwei ganz verschiedenen Stellen im Revier, wurde nahe ihrer Pässe je eine Falle aufgestellt und beköderten sie mit einem Gemisch aus Honig, Banane und Weintrauben. Die Fallen wurden nicht verblendet, denn wir wollten alles genau beobachten. Um es kurz zu machen. Siebzehn mal haben wir beide, in fast zwei Jahren, jeder von seinem Hochstand in Nähe der Falle, auf der Lauer gesessen. Sechsmal umsonst, weder Dachs, noch Fuchs noch sonst irgend was. Nur die eine oder andere Waldmaus machte sich an den Ködern zu schaffen. Elf mal aber hatten wir an unseren Fallen Besuch. Viermal näherte sich ein Dachs der jeweiligen Falle, nicht immer derselbe, aber ganz nach den „Wünschen“ der Fallenhersteller, wie in Bild 3. Ihnen hätte das Schicksal also ereilt, aber wie schon gesagt, tödlich ???. Zweimal zeigte sich auch Reinicke auf ähnliche Art, wobei er einmal erst versuchte, mit der Pfote dran zu kommen, dann aber wie auch die Dachse mit dem Köder schnell wieder verschwand. Das waren natürlich noch keine Argumente, die wir doch gegen die angeblich „tötungssicheren Mordgeräte“ sammeln wollten. Aber sie ließen uns nicht im Stich.
8841637ymd.jpg[/IMG
Bild 4
Fünfmal näherten sich die Dachse aus anderer Richtung der Falle. Zweimal fast neben dem durchgehenden Flacheisen (roter Pfeil, Bild 4 ), zweimal der Versuch mit einer der Vorderpfote an den Köder zu kommen. Sie sind aber nicht so lang wie beim Fuchs, doch fast hätte es bei einem Versuch geklappt. Und einmal stand gar einer mit beiden Vorderläufen innerhalb der Falle (Bild 4), bevor er den Köder aufnahm. Wie sich später herausstellte war dies auch noch unser benachbarter Wilddachsrüde. In allen diesen fünf Fällen wäre es bei zuschlagen der Bügel „nur“ zu ganz erheblichen, qualvollen Verletzungen der Dachse gekommen. Ein eindeutiger Beweis für uns, dass Totschlagfallen in überwiegender Zahl, für Dachse nur entsetzliche Qual und großes Leid bedeuten und nicht nur für Dachse.
Die folgenden Bilder 5 und 6 sind dafür ein erschütternde Paradebeispiele. Der Bildautor, Wilhelm Pröhl, hat diese trächtige Dachsfähe in einem Februar entdeckt. Sie war ganz eindeutig nur mit dem Kopf in eine Totschlagfalle geraten. Die Stahlbügel hatten den Schädelknochen zertümmert, beide Augen zerschlagen und das Fell vom Kopf regelrecht abgeschabt. Am Fundort war keine Falle, die Dächsin besaß aber in der Brust eine Ausschußstelle und hatte auch noch gekotet. Das läßt den Schluß zu, dass der Dachs noch gelebt hat, vielleicht vom Fallensteller selbst später den Fangschuß erhielt und die Falle als Beweisstück entfernt wurde. Denn sie wurde dazu auch noch in der Schonzeit der Dachse gestellt. Deshalb erfolgte auch Anzeige gegen unbekannt..
Auch Bild 7 zeigt wie barbarisch mit unseren wildlebenden Mitgeschöpfen umgegangen wird. Ein Tellereisen, dessen Einsatz schon Jahre verboten ist, wurde dem Jungfuchs zum Verhängnis. Füchse eleganter und graziler im Körperbau und Bewegung wie der Dachs, versuchen oft, mit einer Vorderpfote an den Köder zu kommen. Die Folge, ein völlig zertrümmerter Vorderlauf.
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Bild 5
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Bild 6
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Bild 7
Bild 5 bis 7 sind bereits in einschlägigen Veröffentlichungen schon im Umlauf und das ist gut so. Doch ist es wichtig sie noch mehr der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Denn derartige Bilddokumente als Anklage gegen den Fallenfang sind nicht oft zu sehen. Das Entdecken „derartiger Funde“ durch Spaziergänger u.dgl.,ist reiner Zufall. Die Totschlagfallen dürfen nur an, für nichtbeteiligte Personen schwer zugänglichen Revierteilen, ausgelegt werden. So kann man sich leicht vorstellen, dass diese im geheimen stattfindetenTragödien an Zahl um ein vielfaches größer sind als nur diese Bilder zeigen.
Setzten wir uns also ein für den totalen Boykott derartiger Fangeisen und Totschlagfallen !
ACTAEON
Gemäß dem Hessischen Jagdgesetz vom 1o.Juni 2011, wurde die Verwendung von Fanggeräten, zu denen auch die Totschlagfallen zählen, erneut wieder, wie folgt legalisiert (Auszug):
„(1) Wer die Fangjagd ausübt, hat Verfahren zu wählen, die dem zu fangenden Wild keine vermeidbaren Schmerzen und Leiden zufügen und Gefahren für Menschen und nicht jagdbare Tiere gering halten. Bei der Jagd mit Fanggeräten sind Geräte zu verwenden, die unversehrt lebend fangen oder sofort töten. Fanggeräte dürfen nur verwendet werden, wenn sie ihre Funktion zuverlässig erfüllen. (2) Die Jagd mit Fanggeräten darf nur von Personen ausgeübt werden, die an einem anerkannten Ausbildungslehrgang für die Fangjagd teilgenommen haben.“
Ungeachtet des Tierschutzgedanken, der vielen leidenden Tiere in diesen Fallen und des weiten Protestes der Bevölkerung über diese Fangmethoden, hat man sich wiederum den völlig unbegründeten und haltlosen Argumenten der Jäger angeschlossen.
Das man aber auch die fadenscheinigsten Argumente heran zieht, um den Fallenfang zu rechtferigen, zeigen folgende Beispiele:
Deutscher Jagdschutz Verband (Auszug):
„Die Bejagung des Haarraubwildes unter Verwendung der Falle trägt u.a. auch wesentlich dazu bei, die auf den Menschen übertragbare Wildtiertollwut einzudämmen und der Verbreitung des Fuchsbandwurms entgegenzuwirken, der die Gesundheit des Menschen ebenfalls erheblich bedrohen kann.“
FACE-Zusammenschluss der Verbände für Jagd und Wildtiererhaltung in der EU (Auszug):
Der Fallenfang ist ein legitimes Mittel des nachhaltigen Managements von wildlebenden Populationen:
- im Interesse der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (z.B. Bisamratte);
- für den Schutz von öffentlichem und privatem Eigentum (z.B. Dachs);
- für den Erhalt von Brutvögeln und anderen indigenen Arten (z.B. Marderhund);
- zur Ernte von Säugetierarten, um Pelze, Felle oder Fleisch zu gewinnen (z.B. Baummarder oder Biber)
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Bild 1 Bild 2
Totschlagfalle vor und nach dem Fang
Bei der Aufstellung der Falle werden die Eisenbügel, auf dem Boden liegend, mit großen Federdruck gespannt und über einen Sicherungsmechanismus arretiert. Ein nur leichter Zug des Tieres am Köder und beide Bügel schlagen sofort mit großer Kraft auf seinen Körper. Die Fallen werden in verschiedenen Größen gefertigt, um möglichst vielen Tierarten, vom Kaninchen bis zum Dachs gerecht zu werden, selbst die Katze hat man nicht vergessen. Um der Bezeichnung „Totschlagfalle“ etwas die Brisanz zu nehmen, werden sie von manchen Herstellern auch „Fangeisen“ genannt, klingt doch auch um einiges humaner. Lächerlich, heuchlerisch und verlogen auch ihre „Werbetexte“ zu diesen Fallen:
„ Unsere Totschlagfallen entsprechen allen Anforderungen der modernen, tierschutzgerechten Fallenjagd. Sie fangen artspezifisch sofort tödlich, gefährden keine anderen oder geschützten Tierarten.“
Welch ein Hohn auch angesichts der Fotos getöteter und verletzter Hunde in diesen Fallen.
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Bild 3
Die Fotomontage (Bild 3) zeigt in etwa, wie sich der Dachs „idealerweise“, gemäß den „Vorgaben“ des Fallenherstellers nähern müßte, um der Wirkung der Falle voll ausgesetzt zu sein. Erst Duftkontakt am Köder, dann der Versuch ihn aufzunehmen und die Bügel schlagen zu. Mag sein, dass mancher dieser ahnungslosen Nachtschwärmer dann ebenso schnell den Weg in die ewigen Jagdgründe findet. Auf keinen Fall ist aber gesichert, dass selbst in dieser Situation das Tier sofort tot ist. Dazu ist der Dachs rundherum viel zu „unempfindlich“, außer seinem Schädel.
Seid vielen Jahren widme ich mich, mit einem Jäger, der Biologie und demVerhalten unseres heimischen Dachses. Gelegentlich ziehen wir auch verwaiste Dachswelpen auf, die zu gegebener Zeit wieder in die freie Wildbahn entlassen werden. Der ursprünglich gute Kontakt zu ihnen, ermöglichte auch, sie über lange Zeit nachts zu begleiten, um möglichst viel von ihren Tätigkeiten zu erfahren. Dazu gehörte natürlich auch, wie sie sich den Ködern in ausgelegten, aber nicht gestellten Totschlagfallen, nähern. An zwei ganz verschiedenen Stellen im Revier, wurde nahe ihrer Pässe je eine Falle aufgestellt und beköderten sie mit einem Gemisch aus Honig, Banane und Weintrauben. Die Fallen wurden nicht verblendet, denn wir wollten alles genau beobachten. Um es kurz zu machen. Siebzehn mal haben wir beide, in fast zwei Jahren, jeder von seinem Hochstand in Nähe der Falle, auf der Lauer gesessen. Sechsmal umsonst, weder Dachs, noch Fuchs noch sonst irgend was. Nur die eine oder andere Waldmaus machte sich an den Ködern zu schaffen. Elf mal aber hatten wir an unseren Fallen Besuch. Viermal näherte sich ein Dachs der jeweiligen Falle, nicht immer derselbe, aber ganz nach den „Wünschen“ der Fallenhersteller, wie in Bild 3. Ihnen hätte das Schicksal also ereilt, aber wie schon gesagt, tödlich ???. Zweimal zeigte sich auch Reinicke auf ähnliche Art, wobei er einmal erst versuchte, mit der Pfote dran zu kommen, dann aber wie auch die Dachse mit dem Köder schnell wieder verschwand. Das waren natürlich noch keine Argumente, die wir doch gegen die angeblich „tötungssicheren Mordgeräte“ sammeln wollten. Aber sie ließen uns nicht im Stich.
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Bild 4
Fünfmal näherten sich die Dachse aus anderer Richtung der Falle. Zweimal fast neben dem durchgehenden Flacheisen (roter Pfeil, Bild 4 ), zweimal der Versuch mit einer der Vorderpfote an den Köder zu kommen. Sie sind aber nicht so lang wie beim Fuchs, doch fast hätte es bei einem Versuch geklappt. Und einmal stand gar einer mit beiden Vorderläufen innerhalb der Falle (Bild 4), bevor er den Köder aufnahm. Wie sich später herausstellte war dies auch noch unser benachbarter Wilddachsrüde. In allen diesen fünf Fällen wäre es bei zuschlagen der Bügel „nur“ zu ganz erheblichen, qualvollen Verletzungen der Dachse gekommen. Ein eindeutiger Beweis für uns, dass Totschlagfallen in überwiegender Zahl, für Dachse nur entsetzliche Qual und großes Leid bedeuten und nicht nur für Dachse.
Die folgenden Bilder 5 und 6 sind dafür ein erschütternde Paradebeispiele. Der Bildautor, Wilhelm Pröhl, hat diese trächtige Dachsfähe in einem Februar entdeckt. Sie war ganz eindeutig nur mit dem Kopf in eine Totschlagfalle geraten. Die Stahlbügel hatten den Schädelknochen zertümmert, beide Augen zerschlagen und das Fell vom Kopf regelrecht abgeschabt. Am Fundort war keine Falle, die Dächsin besaß aber in der Brust eine Ausschußstelle und hatte auch noch gekotet. Das läßt den Schluß zu, dass der Dachs noch gelebt hat, vielleicht vom Fallensteller selbst später den Fangschuß erhielt und die Falle als Beweisstück entfernt wurde. Denn sie wurde dazu auch noch in der Schonzeit der Dachse gestellt. Deshalb erfolgte auch Anzeige gegen unbekannt..
Auch Bild 7 zeigt wie barbarisch mit unseren wildlebenden Mitgeschöpfen umgegangen wird. Ein Tellereisen, dessen Einsatz schon Jahre verboten ist, wurde dem Jungfuchs zum Verhängnis. Füchse eleganter und graziler im Körperbau und Bewegung wie der Dachs, versuchen oft, mit einer Vorderpfote an den Köder zu kommen. Die Folge, ein völlig zertrümmerter Vorderlauf.
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Bild 5
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Bild 6
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Bild 7
Bild 5 bis 7 sind bereits in einschlägigen Veröffentlichungen schon im Umlauf und das ist gut so. Doch ist es wichtig sie noch mehr der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Denn derartige Bilddokumente als Anklage gegen den Fallenfang sind nicht oft zu sehen. Das Entdecken „derartiger Funde“ durch Spaziergänger u.dgl.,ist reiner Zufall. Die Totschlagfallen dürfen nur an, für nichtbeteiligte Personen schwer zugänglichen Revierteilen, ausgelegt werden. So kann man sich leicht vorstellen, dass diese im geheimen stattfindetenTragödien an Zahl um ein vielfaches größer sind als nur diese Bilder zeigen.
Setzten wir uns also ein für den totalen Boykott derartiger Fangeisen und Totschlagfallen !
ACTAEON