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Wiener Hundeführerschein kommt 2006
"Hunde sind die liebsten Haustiere der WienerInnen. Gleichzeitig fordert eine überwältigende Mehrheit strenge Regeln, die ein konfliktfreies Zusammenleben von Mensch und Hund in der Großstadt gewährleisten", betonten Umweltstadträtin Mag. Ulli Sima und Tierschutzstadträtin Maga Sonja Wehsely gestern, Mittwoch, bei der Präsentation des "Sicherheitspakets rund um den Hund". Das Paket ist das Ergebnis eines langen und intensiven Diskussionsprozesses mit ExpertInnen aus dem In- und Ausland, mit dem die Sicherheit für die WienerInnen deutlich erhöht werden soll, ohne dabei die HundebesitzerInnen zu schikanieren.
Mit der nun vorgestellten Novelle zum Wiener Tierhaltegesetz hat die Behörde künftig die Möglichkeit, Hundehalteverbote gegen "schwarze Schafe" unter den Frauerln und Herrln auszusprechen. Damit kann gegen Personen, die als "nicht vertrauenswürdig gelten", ein Hundehalteverbot verhängt werden. Die Vertrauenswürdigkeit ist von der Behörde im Einzelfall zu prüfen. Wird ein Hund trotz des Verbots gehalten, wird er von der zuständigen Behörde abgenommen.
Weiters können aus sicherheitspolizeilichen Gründen die Hundehalter dazu verpflichtet werden, neben anderen Auflagen den "Wiener Hundeführschein" zu absolvieren. Dafür reicht künftig, wenn durch die Haltung der Tiere - unabhängig von der Rasse - eine "Gefährdung oder Belästigung" für Menschen ausgeht. "Das heißt", so Sima und Wehsely, "dass nicht erst etwas passieren muss, bevor etwas passiert. Der berühmt-berüchtigte ,Freibiss' gehört damit der Vergangenheit an."
Freiwillig können den von der Wiener Tierschutzombudsstelle entwickelten Hundeführschein alle Hundehalter mit ihren vierbeinigen Lieblingen absolvieren. Dabei lernen Hund und BesitzerIn das richtige Verhalten in Alltagssituationen. Der Wiener Hundeführschein besteht aus mehreren Modulen: Am Anfang steht die Überprüfung der theoretischen Kenntnisse des Hundehalters. Dann folgen drei aufeinander aufbauende Praxismodule. Ziel der Ausbildung ist es, weg von den reinen Gehorsamsübungen auf dem Hundeabrichtplatz zu kommen. Am Ende der Ausbildung steht künftig die Praxis an öffentlichen Orten: Wie reagiert der Hund auf Kinder? Was tut der Hund, wenn ein Radfahrer dicht an ihm vorbeifährt? Wie reagiert der Hund auf Artgenossen? Zusätzlicher Anreiz: Wer den Hundeführschein absolviert, erspart sich ein Jahr lang die Hundeabgabe.
Zur Erhöhung der Sicherheit sowohl der potenziell Geschädigten als auch der Hundehalter muss in Zukunft zwingend eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von durch Hunde verursachte Personen- und Sachschäden abgeschlossen werden. Die Deckungssumme für von Hunden verursachte Personen- oder Sachschäden beträgt dabei mindestens 730.000 Euro, die Prämien für die Hundehalter - sofern der Hund nicht über die Haushaltsversicherung mitversichert ist - belaufen sich auf rund 15 Euro pro Jahr. Damit sollen die Ansprüche potenziell Geschädigter abgedeckt werden. Die Haftpflichtversicherung wird für Hunde vorgeschrieben, die nach dem 1. Jänner 2006 zur Welt kommen.
Hundehalter, die ihre Vierbeiner einer Schutzhundeausbildung unterziehen, müssen dies künftig vor Beginn der Ausbildung bei der Behörde melden. So lange der Hund in Ausbildung ist, gilt er als "bissig" und muss an öffentlichen Orten einen Maulkorb tragen. Der Grund dafür liegt in der - ausbildungsbedingten - gesteigerten Aggressivität in gewissen Situationen. Die Maulkorbpflicht dient dazu, mögliche Gefahrensituationen präventiv zu vermeiden. Die Ausbildungen zu Schutzhunden dürfen nur Personen ab einem Alter von 24 Jahren durchführen, die "vertrauenswürdig" sind.
Während sich die Tierärztekammer Wien positiv zur neuen Tierhaltenovelle äußert, kritisiert die Tierschutzsprecherin der Wiener Grünen, Claudia Sommer-Smolik, dass der Hundeführschein in Zukunft nur auf Freiwilligkeit basieren wird. Die Wiener Grünen fordern die schrittweise Einführung des Hundeführscheins verpflichtend für alle HundehalterInnen. Der Anreiz für die freiwillige Absolvierung des Hundeführscheins durch die Ersparnis der Hundeabgabe ist ihnen zu wenig. "Das hat auch die Vergangenheit gezeigt. Diesen Anreiz gab es auch bisher für eine freiwillige Prüfung, fast niemand hat aber davon Gebrauch gemacht. Gerade die Personen, die wenig über Hundehaltung wissen oder auch gar nicht daran interessiert sind, werden den freiwilligen Hundeführschein nicht absolvieren." erklärt Sommer-Smolik.
Die Novelle zum Wiener Tierhaltegesetz ist derzeit in Begutachtung. "Wir sind sehr optimistisch, dass das Gesetz noch vor dem Sommer eine breite Mehrheit im Wiener Landtag findet", betonten Sima und Wehsely. Das Sicherheitspaket rund um den Hund soll dann mit 1. Jänner 2006 in Kraft treten.
Quelle: rk
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