Hund im Supermarkt
Als Forums-Newcomerin erstmal schönen guten Tag an alle Benutzer!
Mein Havaneser Elvis ist ca 9 Monate alt, 5 kg schwer, gesund, sehr gepflegt, lieb und freundlich.
Da ich nicht immer mit dem Auto zum Einkaufen fahre und meinen Hund nicht vor dem Geschäft anbinden möchte (Gründe: Möglicher Diebstahl, Vergiftungen, Verletzungen, andere Hunde, ...) nehme ich immer eine Decke mit (oder eine große Plastik-Einkaufstasche), lege diese ins Einkaufswagerl (das ich zuvor von Müll und Dreck befreie), setze meinen Hund darauf und nehme ihn so zum Einkaufen mit, manchmal transportiere ich ihn auch in einer eigenen Hundetasche (Kopf schaut raus). Mein Hund berührt also keine Lebensmittel, läuft nicht frei herum und belästigt nichts und niemanden.
Meistens ist das für niemanden ein Problem - im Gegenteil, die Leute freuen sich über meinen charmanten Begleiter.
Leider kommt es aber immer wieder vor, dass einzelne Kassierinnen mich "öffentlich" kritisieren und beschimpfen, da das Mitnehmen von Hunden in Lebensmittelgeschäfte verboten sei.
Ich weiß mich zwar verbal zu wehren und weise darauf hin, daß auch mein Hund hier Kunde sei, aber trotzdem bin ich mir über die Gesetzeslage nicht sicher:
In welchem Gesetz steht dieses Verbot und wann bzw. unter welchen Voraussetzungen hat es Gültigkeit?
Wer kann mir denn da bitte weiterhelfen?
:danke:
Als Forums-Newcomerin erstmal schönen guten Tag an alle Benutzer!
Mein Havaneser Elvis ist ca 9 Monate alt, 5 kg schwer, gesund, sehr gepflegt, lieb und freundlich.
Da ich nicht immer mit dem Auto zum Einkaufen fahre und meinen Hund nicht vor dem Geschäft anbinden möchte (Gründe: Möglicher Diebstahl, Vergiftungen, Verletzungen, andere Hunde, ...) nehme ich immer eine Decke mit (oder eine große Plastik-Einkaufstasche), lege diese ins Einkaufswagerl (das ich zuvor von Müll und Dreck befreie), setze meinen Hund darauf und nehme ihn so zum Einkaufen mit, manchmal transportiere ich ihn auch in einer eigenen Hundetasche (Kopf schaut raus). Mein Hund berührt also keine Lebensmittel, läuft nicht frei herum und belästigt nichts und niemanden.
Meistens ist das für niemanden ein Problem - im Gegenteil, die Leute freuen sich über meinen charmanten Begleiter.
Leider kommt es aber immer wieder vor, dass einzelne Kassierinnen mich "öffentlich" kritisieren und beschimpfen, da das Mitnehmen von Hunden in Lebensmittelgeschäfte verboten sei.
Ich weiß mich zwar verbal zu wehren und weise darauf hin, daß auch mein Hund hier Kunde sei, aber trotzdem bin ich mir über die Gesetzeslage nicht sicher:
In welchem Gesetz steht dieses Verbot und wann bzw. unter welchen Voraussetzungen hat es Gültigkeit?
Wer kann mir denn da bitte weiterhelfen?
:danke: