Klubobmann Klaus Schneeberger von der ÖVP hat am 10.11.09 einen Antrag für die Haltung sogenannter „Kampfhunde“ eingebracht.
Bei diesem Antrag wurde einiges völlig außer Acht gelassen:
* Fakt ist, dass man die Gefährlichkeit eines Hundes nicht an der Rasse festmachen kann.
* Fakt ist auch, dass 3 (drei) der in dem Gesetzesentwurf genannten Rassen noch nie in Niederösterreich auffällig wurden, und die anderen Beiden in der Beissstatistik die geringsten Verursacher darstellen.
Die international anerkannte Wissenschaftlerin und Leiterin des Instituts für Tierzucht und Genetik der Veterinärmedizinischen Universität Wien, A. Univ. Prof. Dr. Irene Sommerfeld-Stur hat bereits im Jahr 1997 in einem Gutachten dargestellt dass die „Definition der Gefährlichkeit allein aufgrund der Rassezugehörigkeit sachlich-kynologisch nicht nachvollziehbar ist“.
Ich darf mit telefonischer Zustimmung von Frau Dr. Sommerfeld von ihrer Homepage www.sommerfeld-stur.at zitieren:
„Aggressionsfördernde Situationen ergeben sich unabhängig von der Rasse der daran beteiligten Hunde. Auf der Basis spezieller Unfallsituationen lässt sich eine besondere Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen somit nicht zulässigerweise ableiten.
Der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber übersieht bei der definierten Rasseninkriminierung nämlich den wesentlichen Umstand dass die Definition bestimmter Rassen als besonders gefährlich alle anderen Rassen exkriminiert, sie also de facto als ungefährlich ausweist.
Der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber steht somit vor dem zugegebener weise schwer lösbaren Problem, auf der einen Seite dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung nachzukommen, auf der anderen Seite aber keine wissenschaftlich abgesicherten Erkenntnisse zu einer einfachen und unkomplizierten Definition eines gefährlichen Hundes zur Verfügung zu haben.
Betrachtet man die Entwicklung der letzten Jahre in Deutschland und Österreich dann zeigt sich das beunruhigende Bild einer zeitlich und örtlich höchst inkonsistenten Gesetzeslandschaft. Sowohl die Definition des gefährlich Hundes als auch die mit dessen Haltung verbundenen Auflagen unterscheiden sich z.B. in Österreich von Bundesland zu Bundesland in teilweise skurriler Art. Der grundsätzlich durchaus berechtigte Bedarf an Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Verletzungen und Belästigungen durch Hunde hat sich in einem politisch und medial gesteuerten Ausgrenzungmechanismus niedergeschlagen, der in erster Linie dazu geeignet ist Besitzern von per Verordnung als gefährlich definierten Hunden und vor allem den Hunden selber das Leben schwer zu machen. Die Tierheime sind voll von Vertretern der sogenannten "Kampfhunderassen", die von ihren Besitzern aus Angst oder Resignation abgegeben wurden und für die kaum mehr neue Besitzer gefunden werden können. Hundebesitzer, die ihre Hunde behalten sind nicht mehr in der Lage diese ihren Bedürfnissen entsprechen zu halten, Beißkorb und Leinenzwang machen einerseits eine artgerechte Haltung unmöglich und erhöhen auf der anderen Seite das Gefährdungspotential der Hunde. Denn ohne ausreichende freie Bewegung und entsprechende Sozialkontakte zu anderen Hunden wird wohl jeder Hund frustriert, sozial depriviert und damit gefährlicher. Und genau genommen ist ja eine solche Form der Hundehaltung nach dem Tierschutzgesetz verboten.
Und alles das passiert ohne dass der eigentliche Zweck, nämlich eine effiziente Prävention vor Verletzungen durch Hunde in irgendeiner Weise nachweislich erreicht wurde.“
Wir fordern hiermit alle Landtagsabgeordneten auf gegen dieses geplante Gesetz zu stimmen!!
Wir sind dafür, dass bereits bestehende Gesetze besser ausgearbeitet und auch vollzogen werden.
Beispiel: § 1a des NÖ Polizeistrafgesetzes: „Wer einen Hund in Obsorge nimmt, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und hat das Tier in einer Weise zu führen oder zu verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können.“
Auch das Tierschutzgesetz muß besser ausgearbeitet und auch vollzogen werden.
Beispiel: § 8a, Absatz eins auch durchzusetzen und damit dem öffentlichen Handel mit privat - ohne Abstammungsnachweis – vermehrten Hunden kontrollierbar zu unterbinden.
Diese Eingabe wird von Herrn Georg Sticha, Leiter des 1. österr. Problemhundetherapiezentrums, www.top-dog.at , unterstützt.
Herr Georg Sticha äußert sich folgendermaßen:
„ Stellungnahme zum geplanten Hundegesetz – Entwurf Schneeberger ÖVP:
Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Vertreter der Presse;
Da wir in unserem Problemhunde Therapiezentrum (gegr. 1999) tagtäglich zumindest 12 (zwölf) Stunden mit Problemhunden trainieren, können wir Ihnen aus der Praxis versichern, dass dieser Gesetzesentwurf von Hrn. Schneeberger absolut jeder kynologischen Realität entbehrt.
Belegbare Statistik im Zeitraum 1999 bis 2009 betreffend Hunde welche durch Aggression gegen Menschen in Behandlung waren:
43 % Retriever und – mischlinge (31 % aus ausländischer Zucht)
31 % Schäferhunde und –mischlinge (27% aus ausländischer Zucht)
17 % Jagdhunderassen
2 % Herdenschutzhunde und –mischlinge
7 % alle anderen Rassen bzw. deren Mischlinge
Von den im Gesetzesentwurf genannten Hunderassen waren in 10 Jahren lediglich 12 Hunde ergo 0,3 % zum Problemhundetraining bei uns.
Wie allerdings auch aus amtlichen Beissstatistiken (zb. OÖ, D etc.) herausgeht, kann mit diesem Gesetzesentwurf, welcher durch willkürliche Rasselisten und Hundeanzahlbegrenzungen am Problem vorbeizielt, keine Vorsorge zur Vermeidung von Unfällen mit Hunden erreicht werden.
Zur „Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen“ hat im Jahr 1997 die international renommierte Wissenschafterin und Leiterin des Instituts für Tierzucht und Genetik der Veterinärmedizinischen Universität Wien, A. Univ.-Prof. Dr. Irene Sommerfeld-Stur festgestellt und betont, dass die „Definition der Gefährlichkeit allein aufgrund der Rassezugehörigkeit sachlicher Unsinn“ ist - www.sommerfeld-stur.at
Aus den Gründen der praktischen Erfahrung durch unsere mittlerweile 10 jährige Tätigkeit, aus Gründen kynologischer Erfahrungswerte welche wissenschaftlich belegt sind, ist dieser Gesetzesentwurf zur Gänze abzulehnen, und würde lediglich die verantwortungsvollen Hundebesitzer treffen.
Da die derzeitigen Gesetzesregelungen – sofern diese Gesetze/Verordnungen auch exekutiert werden – vollkommen ausreichen würden, um das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung zu gewährleisten, ersuchen wir Sie diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
Hochachtungsvoll
Sticha Georg
BSO-Sportmanager Master
Leiter des 1.Österr. Problemhunde Therapiezentrums
www.top-dog.at „
Ich bitte nochmals eindringlich alle Landtagsabgeordneten, gegen dieses Gesetz zu stimmen!
Hochachtungsvoll
Hnilicka Dagmar
LG Suedwind