Hallo,
dann will ich mich mal dazu äußern.
Im "normalen" Wald, also nicht im Naturschutzgebiet oder wenn anderweitige Beschränkungen gelten, darf der Hund auf den Wegen frei laufen. Als Mensch darf man auch querfeldein gehen, der Hund muß dann aber an die Leine. Nicht betreten werden dürfen jagdliche Einrichtungen (z.B. Kanzeln), Forstkulturen, Wildäsungsflächen etc.
Der Abschuss von Hunden gehört zum Jagdschutz. Im Bundesjagdgesetz heißt es im §23: Der Jagdschutz umfasst nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.
Im Landesjagdgesetz NRW (von den anderen Ländern habe ich es nicht, dürfte aber ähnlich sein) ist das dann nochmal näher erläutert:
§25 (4)2. Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt, wildernde Hunde und Katzen abzuschießen. Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen, und Katzen, die im Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200m vom nächsten Haus angetroffen werden. Die Befugnis erstereckt sich nicht auf solche Hunde und Katzen, die sich in Fallen gefangen haben, es sei denn, die unverzügliche Tötung ist aus Gründen des Tierschutzes geboten. Sie gilt auch nicht gegenüber Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von dem Berechtigten zum Dienst verwandt werden oder sich aus Anlass des Dienstes vorübergehend der Einwirkung ihres Führers entzogen haben.
Soweit das Rechtliche...
Jagdschutzberechtigt ist übrigens nur der Jagdpächter, oder ein bestätigter Jagdaufseher.
Und auch nur die dürften im Falle des Falles z.B. einen wildernden Hund schießen.
Jagdgäste, die gegen Bezahlung oder nach Einladung in einem Revier mit jagen, dürfen keinen Hund schießen!
Zur Praxis: ich habe schon mit vielen Jägern über das Problem mit wildernden Hunden gesprochen und das Thema wird auch in manchen Jagdforen heiß diskutiert.
Der überwiegende Konsens ist, dass man, auch wenn man es dürfte einen Hund nicht schießen würde, selbst wenn er beim Wildern erwischt wird. Das Schießen sollte immer nur der allerletzte Ausweg sein, wenn alle anderen Maßnahmen nicht geholfen haben.
Das heißt, dass normalerweise zunächst das Gespräch mit den Hundebesitzern gesucht wird, die auf die Gefahren des freilaufenden Hundes oder auch entsprechendes Fehlverhalten aufmerksam gemacht werden und in Zukunft den Hund unter Kontrolle halten sollen. Ist kein Besitzer zu sehen, wird zunächst versucht, den Hund einzufangen und im Tierheim abzugeben, falls man den Besitzer nicht kennt.
Sollte der Hund schon Wild gerissen haben, wird der Hundehalter zum Schadensersatz aufgefordert, sprich, er muss da Wild bezahlen.
Erst wenn keinerlei andere Maßnahmen helfen, würden manche Jäger einen Hund schießen. Wenn z.B. vom Hundebesitzer keine Einsicht kommt und der Hund wiederholt wildert oder wenn ein wilder Hund partout nicht eingefangen werden kann.
Sicherlich mag es auch da Ausnahmen geben, die schon beim ersten Wildern (und auch das "Aufsuchen" des Wildes reicht zur Definition aus, der Hund muß also noch gar nicht gehetzt haben) einen Hund schießen. Aber das sind wirklich die selteneren Fälle.
Es ist bestimmt auch ein bißchen mit von Bedeutung, wie hoch der Druck durch freilaufende Hunde ist. Wenn z.B. in den Naherholungsgebieten in der Nähe von Ballungsräumen regelmäßig Zwischenfälle mit wildernden Hunden vorkommen und die Hundebesitzer womöglich noch häufiger uneinsichtig sind (so ein Waldstück gibt es hier bei uns auch, die Hundehalter sehen es zum Teil als ihr Recht an, dass der Hund jagen darf!) kann die Reizschwelle natürlich niedriger werden.
Trotzdem denke ich, dass kaum ein Jäger leichtfertig einen Hund schießen würde. Zumal ja auch ein Großteil der Jäger selber Hunde hält und diese Tiere auch liebt. Und irgendwo weiß man auch, dass nicht immer alles perfekt läuft und ein Hund halt auch mal abhauen kann (auch wenn ein Rüffel dann natürlich angebracht ist).
In der Ausbildung zum Jäger lernt man übrigens auch, dass das Schießen eines Hundes immer nur nach reichlicher Abwägung der Vor-und Nachteile und der Notwendigkeit als allerletzte Maßnahme erfolgen sollte.
Wenn ihr also mit Euren Hunden im Wald spazieren geht und die Hunde wirklich zuverlässig gehorchen und auf dem Weg oder dem direkt angrenzenden Waldstreifen bleiben sehe ich kein Problem. Es sollte aber sichergestellt sein, dass der Hund nicht in den Wald reinläuft.
Und selbstverständlich sollte man die Brut-und Setzzeiten beachten und den Hund dann auch gegebenenfalls lieber an der Leine lassen, wenn es örtlich für diese Zeit nicht ohnehin vorgeschrieben ist.