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Rechtssituation beim kranken Hund

Renerda

Mitglied
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28 Dezember 2009
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20
Liebe Leute,

ich hab mir im Oktober vorigen Jahres einen damals 4einhalb Monate alten, Staffordshire Bullterrier bei einem ÖKV anerkannten Züchter gekauft. Der Junghund hat beim schnellen gehen (traben), immer sein rechtes Bein weggestreckt. Laufen konnte er gar nicht. Nach mehrmaligen TA Besuchen und Röntgen wurde im März 2012 eine Patella Luxation 1. Grades sowie eine hochgradige HD (HD-E) festgestellt.

Nach intensiven Recherchen, bin ich draufgekommen, dass die Großeltern HD-C haben. (steht im Pedigree im Internet). Auch Patella Lux wurde bei den Großeltern und Eltern nicht kontrolliert.

Nachdem ich beim Guru unter den Tierorthopäden, Hr. Dr. Kopf war, wurde mir eine dringende OP bezüglich der Patella Lux empfohlen. Diese wurde am 11.4.2012 durchgeführt.

Als ich den Züchter auf diese "Erbkrankheiten" aufmerksam gemacht hatte, hat er alles abgestritten. Weder HD noch PL seien bei ihm jemals vorgekommen (20jährige Zucht).

Ich hab ihn den Vorschlag gemacht, wir lassen die Mutter Hündin auf beides röntgen/testen (HD + PL). Er lachte darüber und meint, auch wenn die Mutterhündin was hätte, muss das nicht die Schuld sein.

Laut ihm bin ich Schuld, dass mein Hund HD und PL hat. Alle Tierärzte seien laut ihn ahnungslos und kennen sich mit der Rasse nicht aus.


Jetzt meine Frage:
Was wäre mein Recht bzw. was kann ich tun?
Er gibt mir kein Cent zurück, bestreitet alles und ist nicht bereit, die Elterntiere bzw. die Geschwister röntgen zu lassen (nicht mal auf MEINE Kosten).

Bitte um dringende Ratschläge
 
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AW: Rechtssituation beim kranken Hund

Hallo!

Ich kenne die Gesetze in A nicht!

Hast du einen Kaufvertrag,wenn ja,hast du den Welpen als ZUCHTHUND gekauft?
(so verkaufen "schlaue" Züchter natürlich nicht)

HD-Röntgen wird zur ZTP sicher gebraucht! ?
Ist die PL-Unrersuchung auch Vorschrift?

Dem RZV müßten die Untersuchungsbögen vorliegen.

Ich habe unseren Welpeninteressenten grundsätzlich die HD-
und PL- (obwohl keine Vorschrift damals) Ergebnisse der Eltern und Ahnen
vorlegen können (auch die Augenuntersuchungen)!

Es sollte jeder Welpeninteressent grundsätzlich den Züchter nach den Erbkrankheiten fragen!

Wie möchtest du dem Züchter beweisen,
das die Erkrankungen ererbt sind?

HD = könnte durch "Überfütterung" und/oder Belastung auftreten
PL = Hund knickt um,weil er durch Wald&Flur gejagt wird

Du siehst,das ist nicht wirklich einfach
dem Züchter zu erklären,das er "Schrott" züchtet!


*vergessen*
PL-OP`s werden eigentlich erst mit 12 oder sogar 15 Monaten durchgeführt!
 
AW: Rechtssituation beim kranken Hund

Ist es nicht egal ob ich den Hund als Zuchthund kaufe oder nicht?
Denn im Kaufvertrag steht, er hat mir einen gesunden Hund übergeben.

Also durch Futter bzw. Bewegung kann sich der HD Grad vielleicht um 1 Grad verschlechtern. Aber das mein kleiner HD-E hat, das kann wohl nicht am Futter bzw. an der Bewegung liegen. Noch dazu füttere ich allen meinen Hunden von Anfang an ROYAL CANIN... also wenn das Futter schlecht ist weiß ich nicht.

Naja die Frage ist nicht wie kann ich es ihm beweisen. Sondern er muss laut Tierschutzgesetzt mir beweisen das ich an der Krankheit Schuld bin. Noch dazu hab ich eine Ahnentafel wo ersichtlich ist, dass die Großeltern an HD erkrankt waren/sind.

Bezüglich PL-OP hast du natürlich Recht. Ich hatte das Glück das laut dem TA, mein Hund schon soweit entwickelt ist, dass man es schon operieren konnte. Außerdem hatte er Schmerzen und konnte eben nicht laufen. Und am Abend wenn er geschlafen hat, konnte auf den Fuß nicht auftreten. Deswegen auch eine dringende OP bevor er sich mehr kaputt macht, als schon war.
 
AW: Rechtssituation beim kranken Hund

Naja richtig beweisen, dass er Schuld ist kann ich es ihm leider nicht.
Aber der gesunde Menschenverstand sagt, dass ich nicht aus einen HD-A Hund einen HD-E Hund machen kann, mit Futter/Bewegung (man bedenke ich hatte den Hund bei der Diagnose gerade mal 4 Monate).

Am einfachsten wäre es, die GEschwister und die Mutter meines Hundes zu röngten/untersuchen. Dann würde sich herausstellen, ob es möglich wäre das es vererbt ist oder ob ich einfach nur Pech hatte. (Mir ist bewusst, dass die HD Erkrankung über Generationen entstanden sein konnte, aber dann kann ich WAHRSCHEINLICH nicht nachweisen ob dies billigend in kauf genommen wurde) weil die UrUR Großeltern nicht mehr leben werden....
 
AW: Rechtssituation beim kranken Hund

Ist es nicht egal ob ich den Hund als Zuchthund kaufe oder nicht?
Denn im Kaufvertrag steht, er hat mir einen gesunden Hund übergeben.
War der Hund schon vorgeröngt und untersucht,oder wie?
Natürlich ist es NICHT egal wie der Vertrag formuliert wurde!
ich hab mir im Oktober vorigen Jahres einen damals 4einhalb Monate alten, Staffordshire Bullterrier bei einem ÖKV anerkannten Züchter gekauft.
Da weiss noch keiner das dieser Welpe HD-frei ist!

Aber der gesunde Menschenverstand sagt, dass ich nicht aus einen HD-A Hund einen HD-E Hund machen kann
Also war er schon geröngt?
*sorry*Aber ich verstehe deine Logik nicht :confused:
Sondern er muss laut Tierschutzgesetzt mir beweisen das ich an der Krankheit Schuld bin. Noch dazu hab ich eine Ahnentafel wo ersichtlich ist, dass die Großeltern an HD erkrankt waren/sind.
Noch einmal:
Dem RZV müssen doch die Befunde vorliegen!
Welche Tierschutzgesetz soll das sein?
Was hat das Tierschutzgesetz mit der Zucht zu tun?

Du kannst dem Hauptzuchtwart die Sache erklären
und nach den ZTP der Ahnen fragen!

Mal etwas zur HD:
Es ist sicher schon des Öfteren vorgekommen,
das HD-A (also freie Ahnen) einen HD-E (schwere HD) Welpen gebracht haben!
Es werden Lebewesen gezüchtet und auch wenn der Züchter noch so sehr
über die Verpaarung grübelt und nur das Beste für seine Rasse möchte,
kann es passieren,das ein kranker Welpe dabei ist.
Auch wenn sehr auf die Bewegung und Ernährung (z.B.getreidefrei) während des Wachstums geachtet wird!


Also durch Futter bzw. Bewegung kann sich der HD Grad vielleicht um 1 Grad verschlechtern. Aber das mein kleiner HD-E hat, das kann wohl nicht am Futter bzw. an der Bewegung liegen. Noch dazu füttere ich allen meinen Hunden von Anfang an ROYAL CANIN... also wenn das Futter schlecht ist weiß ich nicht.
Ich unterstelle dir mal,
das du dich noch nicht mit GUTEM FeFu auseinander gesetzt hast!
Solche Inhaltsstoffe sind grauenhaft:
Geflügelprotein (getrocknet), Tierfett, Mais, Schweineprotein (getrocknet)*, Weizen, Rübentrockenschnitzel, Weizenfuttermehl, Reis, Maisfuttermehl, tierisches Eiweiß (hydrolysiert), Pflanzenproteinisolat*, Maiskleberfutter

Geflügelprotein (getrocknet), Maisfuttermehl, Mais, Weizenfuttermehl, Tierfett, Schweinefleisch (getrocknet), Weizen, tierisches Eiweiß (hydrolysiert), Rübentrockenschnitzel, Fischöl, Sojaöl, Hefen, Mineralstoffe, Hefehydrolysat (Quelle für Mannan-Oligosaccharide).
http://www.mkd-shop.ch/kbase.php

Nur mal als Info,
ich sage nicht das es stimmt:
http://www.transanimal-editor.de/index_d_jahrt.htm
 
AW: Rechtssituation beim kranken Hund

Guten Morgen!

Ich kann ShortysFrauchen in ALLEM nur zustimmen!

Wenn ich einen Zuchthund kaufe, und dieser nach dem Röntgen etc NICHT Zuchttauglich ist, lasse ich mir die Option offen, diesen Hund wieder zurück zu geben!
Natürlich will man das nicht, man wächst ja zusammen, liebt das Tier....
mache ich das allerdings nicht, kommt es vielleicht so, wie ich in deinem anderen Post schon geschrieben habe. Du hast dann später 10 Hunde und nur 2 sind Zuchttauglich!

Als angehender Züchter schaue ich mir VORHER die Ahnen etc an. Recherchiere nach Geschwistern und dessen Gesundheitszustand. Heute kann man sehr viel übers I Net herausfinden und wenn der Züchter eine reine Weste hat, kann er auch Kontakt zu den anderen Welpenkäufern aufbauen.

Da HD / ED etc nicht NUR von der Verpaarung abhängt, sondern auch mitunter mit Glück und sehr viel mit der Fütterung und der Bewegung etc zu hat, ist es schwer, dem Züchter diesen Schuh anzuziehen!

Wenn Du dir ganz und gar sicher gehen willst, das du ein Zuchtfähiges Tier bekommst, dann schau, das du eine ältere Hündin übernehmen kannst. Die schon " fertig " ist, vielleicht schon einen Wurf hatte....
klar ist das schwer und sicher auch teurer, aber eine Garantie beim Welpenkauf kann Dir leider (oder zum Glück ) keiner geben!
 
AW: Rechtssituation beim kranken Hund

@Shortysfrauchen:

Nein der Welpe war natürlich NICHT vorgeröntgt. Er war auch nicht auf diverse Erbkrankheiten untersucht, außer auf die Genkrankheiten/Tests....
Mein Logik: pass auf, der Züchter meint, er hat mir einen HD-freien Hund übergeben und ICH bin dran Schuld, durch mein schlechtes Futter/Bewegung dass mein Hund HD-E hat. (indirekt sagt er mir das, indem er meint, ich trage die Verantwortung dieser Krankheiten).

Logik dabei: selbst wenn ich Schuld daran hätte, könnte ich aus einen HD-A Welpen (wie der Züchter sagt) keinen HD-E Welpen (nur durch angeblich schlechtes Futter und Bewegung) machen. Weißt du was ich meine?

Im Tierschutzgesetzt steht, ich zitiere:
Da es für den Konsumenten in der Regel sehr schwierig ist, nachzuweisen, dass der Kaufgegenstand bereits im Übergabezeitpunkt mangelhaft war, wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits im Kaufzeitpunkt vorlag, wenn er innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe an den Käufer auftritt. Praktisch heißt das, dass iinerhalb dieser Vermutungsfrist der Verkäufer nachweisen muss, dass der Kaufgegenstand im Übergabezeitpunkt nicht mangelhaft war (das Tier erst erkrankte, als es sich bereit in der Obhut des Käufers befand), was praktisch unmöglich sein wird.


Ich hab den Zuchtwart schon erklärt und um Infos gebeten: seine kurze und knappe Antwort lautet: ICH ZITIERE
Die Zuchtverwendung von nichtgeröntgen Hunden ist in Österreich, sowie in allen anderen Mitgliedsländern der FCI und auch in Grossbritannien erlaubt, der ÖSBC hat aber, obwohl es bei der Rasse keine besonderen HD-Probleme gibt, in seinen Ergänzungen zur ÖKV-Zuchtordnung das HD-Röntgen vor Zuchtverwendung empfohlen.

Nicht böse sein, natürlich gibt es Verfechter des guten Futters.
ABER bis dato und es wurde mir auch empfohlen vom Tierarzt, dass ich als Futter Royal Canin verwenden soll, in Kooperation mit einen Muschelextrakt Nahrungsergänzungsmittel (Caniviton, Canicox...)
ABER DAS IST HIER AUCH NICHT DAS THEMA

@SanfterRiese:
also ich kann das ganz ehrlich gesagt nicht, einen Hund 10 Monate oder auch länger bei mir haben und weil er dann Zuchtuntauglich ist, wieder zurückgeben. Das macht kein Züchter und ich würde das auch nicht tun, das sind Lebewesen und keine Jacke die ich umtauschen kann. (Aber ich versteh den Sinn deines Beitrags)

JETZT bin ich auch soweit das ich mich erst richtig schlau mache, bevor ich mir einen Hund zulege, die Problematik bestand ja darin, dass ich leider naiv und unvorsichtig war und jetzt eben im Regen stehe. Das traurige daran, der züchter ist nicht mal daran interessiert, dies aufzuklären. Wenn ihn was an seinen Hunden leigen würde, würde er sich der Sache annehmen. Aber er bestreitet jeden Tierarzt Befund. Keiner hat Ahnung außer er.
 
AW: Rechtssituation beim kranken Hund

Also Leute,

ich war soeben beim Tierarzt mit meinen STB, da ich die Nähte ziehen lassen musste. Ich hab mich mit dem Tierarzt eben nochmal über HD, PL unterhalten.

Der Tierarzt meint, das diese Art von Patella Lux die mein kleiner hat, NUR ANGEBOREN SEIN KANN. Es gibt ja eine PL nach außen (lateral) und eine nach innen (medial). Meiner hat die nach innen (mediale). Und diese sei ausschliesslich NUR durch Vererbung möglich. Die PL nach außen (lateral) kann durch spielen/bewegung entstehen.

Sprich, theoretisch kann ich ihn belegen, anhand des Befundes, dass er zumindest NICHT auf PL untersucht hat. Obwohl er mir das erst am Samstag wieder persönlich mitgeteilt hat.
 
AW: Rechtssituation beim kranken Hund

KEIN Züchter kann sagen das der WELPE HD-frei ist!
Auch kann er (wie schon erklärt) mit GESUNDEN Hunden züchten
und trotzdem erkrankt ein Welpe seiner Nachzucht!


DU bist doch angehender Züchter,
da solltest du dieses kleine Vorwissen haben!
Auch sollte sich jeder angehende Züchter mit der Fütterung beschäftigen
und da nicht unbedingt auf TÄ hören,die Meisten können nur DAS zitieren,
was der Außendienstmitarbeiter über die Firma erzählt!
Aber das ist für dich ja kein Thema ............ :confused:

ICH kenne die Zuchtordnung deiner Rasse nicht!
Wie das wirklich ist
Die Zuchtverwendung von nichtgeröntgen Hunden ist in Österreich, sowie in allen anderen Mitgliedsländern der FCI
kannst du über den VDH,dem zuständigen RZV nachlesen!


mal gegooglet:
http://www.1astc.de/index.php/zucht/12-zucht/43-hd-verfahren
1. Der 1.ASTC ist nicht nur vom VDH gehalten, bei den zur Zucht kommenden Hunden eine Überprüfung aus Hüftgelenksdysplasie (HD) durchzuführen, sondern ist schon deshalb an einer solchen Überprüfung interessiert, weil gerade die Gesundheit der Zuchthunde von primären Interesse für unseren Club ist. Aus diesem Grunde dürfen im 1.ASTC nur HD-normale oder HD-fast normale Hunde zur Zucht zugelassen werden, die HD-Auswertung muss bei der Vortsellung des Hundes zur Zuchttauglichkeitsprüfung vorgelegt werden. Erforderliche Röntgenunterlagen sind bei der Zuchtbuchstelle anzufordern.
http://www.1astc.de/index.php/zucht/12-zucht/42-zuchttauglichkeitspruefung
5. Voraussetzungen
5.1. Zur ZTP können nur American Staffordshire Terrier gemeldet werden, die eine vom 1. ASTC anerkannte Ahnentafel besitzen und die nach dem vollendeten ersten Lebensjahr mit dem befund "HD-normal" oder "fast-normal" auf Hüftgelenksdysplasie untersucht worden sind. Für den Hund muß die bestandene Begleithundeprüfung nachgewiesen sein. Das Mindestalter beträgt 15 Monate. Die HD Auswertung muß durch die zentrale Auswertungsstelle des 1. ASTC erfolgt sein. Bei anderen Clubs erfolgte Auswertungen werden nicht anerkannt. Taube Hunde, Monorchiden, Kryptorchiden und Hunde mit schweren Hauterkrankungen scheiden aus.
5.2. Ahnentafel und HD Auswertung müssen bei der ZTP Abnahme vorgelegt werden. Die Prüfungsgebühr muß vorher entrichtet werden.

Was DEIN Zuchtwart erzählt hat,
scheint totaler Blödsinn zu sein!

Allerdings verstehe ich nicht,
warum DU als angehender Züchter,nicht auch in der Lage bist,
diese kleine Recherche selbst zu führen!
Ich denke,jeder,der sich für die Zucht interessiert,
sollte sich europaweit ggf sogar weltweit,mit den Ahnen,
der Zucht SEINER Rasse auskennen!
 
AW: Rechtssituation beim kranken Hund

Das kein Züchter sagen kann das der Welpe HD-A hat, ist mir bewusst, ich mache ja auf seine Aussagen aufmerksam, die hinten und vorne nicht stimmen.

Mir ist klar, dass die Argumentation von dem Zuchtwart nicht stimmt, aber du gehst immer von Deutschland aus. Das bringt mir NICHTS.
Ich muss von Österreichischen Verhältnissen ausgehen und kann nur gegenargumentieren, wenn ich Beispiele in unseren ÖKV habe.
Den Rasseclub ist egal, wie das in Deutschland gehandhabt wird.

Mit dem letzten Punkt hast du allerdings Recht, ich sollte mich intensiver mit der Zucht bezüglich dem Ausland außeinandersetzen. Und DANKE, dies werde ich jetzt auch tun.
 
AW: Rechtssituation beim kranken Hund

Mir ist klar, dass die Argumentation von dem Zuchtwart nicht stimmt, aber du gehst immer von Deutschland aus. Das bringt mir NICHTS.
Ich muss von Österreichischen Verhältnissen ausgehen und kann nur gegenargumentieren, wenn ich Beispiele in unseren ÖKV habe.
Den Rasseclub ist egal, wie das in Deutschland gehandhabt wird.
Also noch einmal:
Die Zuchtverwendung von nichtgeröntgen Hunden ist in Österreich, sowie in allen anderen Mitgliedsländern der FCI ......... erlaubt
Der VDH gehört mit seinen RZV`s dem FCI an!
Also kann ich auch D mit A vergleichen,
denn der Zuchtwart tut es in seiner Aussage und das habe ich versucht dir zu erklären!
 
AW: Rechtssituation beim kranken Hund

Stimmt, der Zuchtwart tut dies.
Er versucht sich halt relativ einfach aus der Schlinge zu ziehen.

Aber das kann ja nicht das Argument sein, dass zählt.
Wichtig ist doch, dass wir ZUMINDEST in Österreich, GESUNDE Rassen erhalten und nicht nur weil das Herkunftsland oder andere Länder lockerer sind, dem gleich zu tun.

Ich versteh aber was du meinst
 
AW: Rechtssituation beim kranken Hund

Wichtig ist doch, dass wir ZUMINDEST in Österreich, GESUNDE Rassen erhalten und nicht nur weil das Herkunftsland oder andere Länder lockerer sind, dem gleich zu tun.

Ich versteh aber was du meinst

Ich glaube nicht,
denn in D muß diese Rasse für die Zucht (fast) HD-frei sein!
im 1.ASTC nur HD-normale oder HD-fast normale Hunde zur Zucht zugelassen werden
Bei euch scheint DAS ja keine Pflicht zu sein ........... :confused:
 
AW: Rechtssituation beim kranken Hund

@Shortysfrauchen:

Du gehst vom AMERICAN STAFFORDSHIRE TERRIER aus....
Ich rede aber ganze Zeit von STAFFORDSHIRE BULLTERRIER (englischer Stafford)

auch in Deutschland ist beim STAFFORDSHIRE BULLTERRIER keine HD Röntgten Pflicht.

ich zitiere:

STAFFORDSHIRE BULLTERRIER
– müssen vor der Zuchtzulassung einen Gen-Test auf hereditäre
(erblich bedingte) L-2-HGA und hereditärer Katarakt
(erblich bedingter Grauer Star) vorweisen.
Hereditäre L-2-HGA- und Katarakt-freie Hunde dürfen mit
freien Hunden sowie Trägern verpaart werden. Träger dürfen
nicht mit Trägern verpaart werden. Erkrankte Hunde sind
von der Zucht ausgeschlossen. Bereits zuchttaugliche Hunde
dürfen nur mit freien Hunden verpaart werden.
– Alle Verpaarungen mit Staffordshire Bullterriern, bei denen
beide Elterntiere die Farbe Blau oder Blau-gestromt tragen
sowie Blau oder Blau-gestromt mit Schwarz müssen zur
Genehmigung an den Zuchtausschuss eingereicht werden.
 
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AW: Rechtssituation beim kranken Hund

Du gehst vom AMERICAN STAFFORDSHIRE TERRIER aus....
Ich rede aber ganze Zeit von STAFFORDSHIRE BULLTERRIER (englischer Stafford)

Alles klar,

............. dann kannst du ja wirklich nichts unternehmen
und wirst sämtliche Kosten selber tragen müssen!

Ein ähnlicher Fall hat mir vor einigen Monaten noch eine Züchterin erzählt,
da ging es allerdings um eine Wirbelerkrankung.
 
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