Sachkundenachweis von DGHT und VDA

schlicht_W

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PRÜFUNGEN FÜR TERRARIANER UND AQUARIANER
Sachkundenachweis von DGHT und VDA

Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes verlangt, dass der Halter eines Tieres "über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen" muss.

Die DGHT und ihr Schwesterverband VDA bieten die Möglichkeit, an einer Prüfung zum Erwerb des Sachkundenachweises teilzunehmen. Der gemeinsame Sachkundenachweis ist eine Weiterentwicklung des "VDA-Sachkundenachweises".

Der Sachkundenachweis ist für den Privathalter in der Regel nicht zwingend vorgeschrieben (Ausnahme: z.B. Import schwieriger Terrarienpfleglinge), sondern eine freiwillige Leistung zum Nachweis der eigenen Kenntnisse. Als Privathalter oder Hobbyzüchter können Sie jedoch bei der Abgabe Ihrer Tiere die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung des Käufers als Nachweis vorschreiben, um deren artgerechte Pflege sicherzustellen.

Für den Sachkundenachweis wurde eine eigene Homepage eingerichtet. Hier wird über alle Formalitäten und örtliche Prüfungsmöglichkeiten umfassend informiert. Weiteres Highlight: Möglichkeit des Erwerbs der Original-Prüfungsunterlagen (über 600 Seiten) zum Mitgliederpreis.

http://www.sachkundenachweis.de/

gruß
jessy
 
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