Angelika-Marie
Sehr aktives Mitglied
AW: Frage zum Gebiss
Hi, Calotchro,
Na, das klingt ja halbwegs gut! Und der Zuchtleiter hat Recht mit dem Abwarten, denn es kann sich ja noch bessern. Wirkliche Aussagen kannst Du erst machen, wenn der Hund 10 Monate alt ist und alle Zähne hat.
Aber in der Rechtsprechung ist es so, dass Du ein Gebiet "claimen" musst.
Das heisst, Du beanspruchst es.
Das ist wie bei den alten Goldgräbern im wilden Westen: die steckten ihren "Claim", also das Territorium in dem sie Gold vermuteten, mit Pfählen und Schildern ab.
Also ist es hier auch schon mal angesagt, Deinen Anspruch jetzt schon zu benennen, vorbehaltlich der Prüfung in ca.9 Monaten.
Sag jetzt schon: "Wenn mit dem Hundegebiss was schiefläuft, will ich einen Ausgleich haben."
Es kommt hier nicht auf zwei oder mehr Tage an, die jemand in Urlaub verbringt. Nach der Rückkehr des Zuchtleiters hast Du immer noch Zeit.
Das letzte Foto ist ein bisschen zwiespältig: Auf der einen Seite sieht es jetzt so aus, als läge der untere Reißzahn vor dem oberen, was in Ordnung ist.
Auf der anderen Seite, reicht der obere Reißzahn über den Rand des zu schmalen Unterkiefers hinaus. Hoffen wir, dass sich der Unterkiefer entwickelt - und in 9 Monaten wirst Du mehr wissen!
Ich drücke alle Daumen!
Und, wie schon gesagt: für den Hund schlimm ist es nicht!
Lieben Gruß,
Geli :blume2:
Hi, Calotchro,
Okay, dann wusstest Du das ja! Nein, Du darfst nicht professionell züchten! Musstest Du trotzdem den vollen Kaufpreis bezahlen?im Kaufvertrag steht, Der hund wird nicht als zuchthund verkauft, ein zuchtverwendungsfähigkeit ist nicht zugesagt.
ich habe den zuchtleiter angerufen der zeigt sich eigentlich kooperativ, er sagte das ich abwarten soll, weil sich noch viel entwickeln kann, und wenn es immer noch schlimm sein sollte wird er mit der züchterin reden, die züchterin selbst ist jetzt auch nicht so eine die sich quer stellt, sie meinte sie will ja auch das wohl der tiere.
Na, das klingt ja halbwegs gut! Und der Zuchtleiter hat Recht mit dem Abwarten, denn es kann sich ja noch bessern. Wirkliche Aussagen kannst Du erst machen, wenn der Hund 10 Monate alt ist und alle Zähne hat.
Aber in der Rechtsprechung ist es so, dass Du ein Gebiet "claimen" musst.
Das heisst, Du beanspruchst es.
Das ist wie bei den alten Goldgräbern im wilden Westen: die steckten ihren "Claim", also das Territorium in dem sie Gold vermuteten, mit Pfählen und Schildern ab.
Also ist es hier auch schon mal angesagt, Deinen Anspruch jetzt schon zu benennen, vorbehaltlich der Prüfung in ca.9 Monaten.
Sag jetzt schon: "Wenn mit dem Hundegebiss was schiefläuft, will ich einen Ausgleich haben."
Es kommt hier nicht auf zwei oder mehr Tage an, die jemand in Urlaub verbringt. Nach der Rückkehr des Zuchtleiters hast Du immer noch Zeit.
Das letzte Foto ist ein bisschen zwiespältig: Auf der einen Seite sieht es jetzt so aus, als läge der untere Reißzahn vor dem oberen, was in Ordnung ist.
Auf der anderen Seite, reicht der obere Reißzahn über den Rand des zu schmalen Unterkiefers hinaus. Hoffen wir, dass sich der Unterkiefer entwickelt - und in 9 Monaten wirst Du mehr wissen!
Ich drücke alle Daumen!
Und, wie schon gesagt: für den Hund schlimm ist es nicht!
Lieben Gruß,
Geli :blume2: