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Mir unbegreiflich

Katzenfan08

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13 April 2007
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20.598
Ort
Hessen
Für mich völlig unerwartet, habe ich vergangenes Jahr im Juni von meinen Vermietern (zu dem Zeitpunkt wohnte ich hier schon 13 Jahre) einen Aufhebungsvertrag wegen Eigenbedarfs für meine Wohnung bekommen (vor 5 Jahren haben die Vermieter gewechselt und die neuen Vermieter haben die Mietverträge so übernommen wie vom vorherigen Vermieter gefertigt).
Warum kann ich mir denken, denn ich bin denen ein Dorn im Auge, da ich ihre Umlagenabrechnungen immer vom Mietverein habe überprüfen lassen und dies zu Recht, denn sie haben nie gestimmt.
Auch bzgl. des Aufhebungsvertrages habe ich den Mietverein konsultiert und da ich nicht aus meiner Wohnung ausziehen wollte, bekam ich den Rat, wir ignorieren den Aufhebungsvertrag. Folglich kam dann nach Ablauf der Frist die Kündigung für meine derzeitige Wohnung zum 31.05.2010.
Seitdem war ich auf Wohnungssuche, denn die nervliche dauerhafte Anspannung habe ich nicht mehr ausgehalten. Nun habe ich im November eine neue Wohnung gefunden und am 29.12.2009 den Mietvertrag zum 01.02.2010 unterschrieben.
Da ich bzgl. dessen noch einiges mit dem Mietverein besprechen wollte, hatte ich für heute einen Termin. Die Nebenkostenabrechnung für 2008 ist auch noch vor Jahresablauf gekommen, welche alleine schon Anlass dafür gegeben hätte, Termin beim Mietverein auszumachen. Da ich aber den Termin für heute eh schon hatte, dachte ich, wir können dies alles in einem Aufwasch regeln.

Nun aber kommt der Hammer, ich habe eine neue Wohnung gefunden, ziehe vorzeitig, wie eigentlich vom Vermieter gewünscht, aus der hiesigen Wohnung aus. Heute teilte mir der Mietverein nun mit, dass ich aufgrund der neu angemieteten Wohnung meinen derzeitigen Mietvertrag kündigen müsste (verstehe ich zwar überhaupt nicht, denn die haben mir gekündigt) und dazu nur noch bis morgen Zeit hätte. Also habe ich heute mit Hilfe des Mietvereins dann meine Kündigung verfasst und musste quer durch die ganze Stadt ans andere Ende fahren, um die Kündigung unter Mitnahme eines Zeugen, bei den Vermietern in den Briefkasten zu werfen. Nun bin ich darauf angewiesen, dass sie mir den vermeintlichen vorzeitigen Auszug genehmigen, sonst muss ich doppelt Miete bezahlen, für die noch Wohnung und für die neue. Soviel Geld habe ich aber nicht. Ich bin echt total durch den Wind.
Wie man es macht, man macht es immer falsch. Nun ist mir mein Umzug, welcher mir eh im Magen liegt (wegen meiner Katzen) noch durch zusätzliche und weitere Anspannung, verleitet.
 
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AW: Mir unbegreiflich

:blume2:

Oh das kann ich nachvollziehen. Die "Kleinen" haben immer die A..Karte.

Wenn es um Geld geht, kennen die alle keine Gnade.

Vielleicht könnte Dir ein Anwalt einen besseren Rat geben.

Mietvereine sowie die Hausbesitzervereine haben auch nicht immer
die richtigen Leute da sitzen.
 
AW: Mir unbegreiflich

Weil sie vor der Fristsetzung die Wohnung verläßt, muß sie kündigen. In Deutschland gibt es die gesetzliche Kündigungsfrist von Drei Monaten. Diese Frist gilt auch wenn Du Tod bist , dann jedoch für Deine Erben, die Kündigen müssen.
Wäre die Wohnung am 01.06.2010 für andere Beziehbar und sie würde bis dahin fein Miete zahlen wäre am 01.06.2010 alles vom Tisch.
 
AW: Mir unbegreiflich

Das eben habe ich auch nicht verstanden, warum ich kündigen muss, wo man doch mir gekündigt hat. Aber gut, nun habe ich gekündigt und muss nun warten. Jedoch finde ich es den Hammer, da hat man die Möglichkeit eine Wohnung zu bekommen und dann trotzdem Ärger. Ich hätte doch zu keinem neuen Vermieter sagen können, ich will die Wohnung, aber bitte erst zum 01.06.

Ich wohne am 01.02. d.J. dann 14 Jahre hier. Gilt da für mich trotzdem 3 Monte Kündigungszeit ? Die Vermieter mussten die 9 Monate einhalten.
 
AW: Mir unbegreiflich

Für Dich gelten die 3 Monate !
Für den Vermieter gelten die 9 Monate, das ist für den Mieter als "Schutz" gemacht wurden.
 
AW: Mir unbegreiflich

Nach der neuen Regelung gelten für dich 3 Monate Kündigungsfrist.
Ist ja als Immoberaterin mein Beruf, ab und an machen wir auch Vermietung.
 
AW: Mir unbegreiflich

Ich danke Dir für die Auskunft.
Sollten sie sich also mit meinem Auszug zum 14.02. nicht einverstanden erklären, müsste ich demnach die Miete für Februar und März noch zahlen, somit für mich doppelte Mietzahlungen, da ich auf alle Fälle am ersten Februarwochenende hier ausziehe.
Oder könnten sie verlangen, dass ich bis 31.05. die Miete hier zahlen muss. Nee oder, habe ja noch innerhalb der Frist (3 Werktage) gekündigt.
 
AW: Mir unbegreiflich

Nächstes Problem lies auch nicht lange auf sich warten.
Der derzeitige Mieter meiner künftigen Wohnung hat nun angefangen seine Möbel abzuschlagen und dabei in zwei Räumen (sein Schlafzimmer, was mein Katzenzimmer werden soll sowie in der Küche) Schimmel hinter den Schränken gefunden. Toll und ich wollte nächste Woche mit dem renovieren anfangen, aber nun muss der Vermieter erst einmal etwas dagegen unternehmen und wenn ich Pech habe, verzögert sich mein ganzer Umzug.
Telefon und DSL sind schon für den 08.02 und Neuanschluss am 08.02. beantragt. Ich könnte einen zuviel bekommen. Nichts klappt.
 
AW: Mir unbegreiflich

Oh das kenn ich

Man denkt alles wunderbar, dann kommt die Überraschung.

Wir haben uns damit abgefunden,Motto: abwarten und Tee trinken.
Wenn es dann besser als erwartet ist, Klasse, dann ist man beruhigt.

Aber mit dem Schimmel würde ich nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Da muss man der Sache auf den Grund gehen.
Wenn das nur wegen schlechter Belüftung oberflächlich ist, hast Du
noch etwas Glück gehabt.
 
AW: Mir unbegreiflich

Am Sonntag oder Montag will der Vermieter sich das wohl anschauen.
Ein Bekannter meinte, es läge daran, dass es eine Außenwand ist und die derzeitigen Mieter alles zu dicht an die Wand gestellt hätten und daher die Luft nicht zirkuliert werden könnte.
In der Küche finde ich das natürlich ein großes Problem, denn meine geplante Küche müsste zum Teil auch an diese Wand. Nun bleibt wohl nur die Möglichkeit (nachdem der Schaden jetzt erst einmal behoben worden ist) die Küchenschränke weiter als normal von der Wand abstehen zu lassen und eine tiefere Arbeitsplatte anfertigen zu lassen.

@ Bandit : Die Einstellung die Ihr Euch zugelegt habt finde ich gut, glaube aber, dass ich mit der Umsetzung Probleme hätte, denn ich bin ein Mensch der immer alles im Vorfeld plant und dann muss es auch klappen :D
 
AW: Mir unbegreiflich

:blume2:

Nein das geht nicht. Glaub mit versuch die Einstellung zu ändern.
Du bist dann nicht mehr so sehr enttäuscht. Es klappt doch auch
nicht immer alles perfekt. Da musst Du Abstriche auch in Kauf nehmen.

Aber b ei dem Schimmel, nimm das nicht auf die leichte Schulter.
Da bist Du jetzt zu großzügig. Ich kenne Mieter, die haben für ein
5Mark Stück großen Schimmelflecken, den Mieterschutz eingebunden.

Wenn das ein guter Vermieter ist, muss er kulant Dir gegenüber sein.
Er muß dafür sorgen, das der Schimmel beseitigt wird oder Mietnachlass
gewähren. Ich spreche aus eigener Erfahrung. Wir hatten bis jetzt immer
Vermietungen. Wr haben sogar deswegen mal einen Gutachter kommen lassen,
der hatte die ganzen Wände durchgemessen. Das war schon sehr interessant.
Nicht jeden Schimmel siehst Du.
 
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AW: Mir unbegreiflich

Ich werde das auf alle Fälle mit dem Vermieter klären. Ist ja der Vermieter von der neuen Wohnung in die ich einziehen will/werde. Bevor das nicht gemacht ist, ziehe ich auch nicht ein und er bekommt keine Miete.
 
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