Weil ich dieses Thema gerade vor Augen habe, komme ich nicht drum rum, meine Ansicht hier einzufaerben. Diese Aussage ist an all jene gerichtet, die "fuer" die Hundesteuer sind und Tiere im Allgemeinen als sachliches Uebel empfinden. Der Sachgegenstand (Hund) ist mir nicht selten begegnet.
Wie kann man nur so kaltschneuzig Tiere als Sachgegenstaende titulieren. Jene sollten selbst besteuert werden, alleine für ihre Charaktere. Was ich fuer Befuerwortungen lese, fuer eine Hundesteuer, die es gar nicht geben duerfte.
Und was ist das fuer eine Milchmaedchenrechnung mit den 10 Euro? Mann, Mann, Mann. 10 Euro Steuer ist was anderes als 10 Euro Futter. Das Futter kann auf Umwegen erzielt werden, der Erlass der Steuer nicht!
Wenn jeder so denken wuerde, gaebe es bald gar keine Hunde mehr, dabei sind gerade Hunde Europas Freunde, sie kamen als Freunde und Beschuetzer in unsere europaeische Welt, existierten vorher nirgends, wie die Forschung sogar festgestellt hat, und als nichts anderes, auch wenn sie diesen Ursprung zu verlieren drohen.
Wo kommt die Unbill der Hundesteuer her?
Blicken wir in die Datenbank
Die Hundesteuer stammt ursprünglich aus England, wo sie Mitte des 18. Jahrhunderts bereits eingeführt wurde. In Deutschland wird die Hundesteuer erstmalig ab 1810 erhoben.
In der damaligen Gesetzgebung hieß es:
"Von jedem Hunde irgendeiner Art, der
beim Eintritt des Steuerjahres schon
vier Monath alt ist, entrichtet
1 Reichsthaler ... Die Erhebung dieser
Luxussteuer erfolgt in den Städten."
Noch bis in das 20. Jahrhundert hinein galt der Luxus, sich einen Hund nur zum eigenen Vergnügen halten zu können, als Prinzip der Besteuerung.
Dieses Prinzip kann in unserer heutigen Zeit nicht mehr uneingeschränkt aufrecht erhalten werden.
Durch die Verdichtung von Lebensräumen, das Wachsen der Städte und Gemeinden und das Zusammenrücken vieler Kulturen und Lebensweisen, wandelt sich die Besteuerung der Hundehaltung immer mehr von der Luxussteuer zu einer Ordnungssteuer, die die Anzahl der Hunde in einer Stadt insgesamt begrenzen soll.
Hundehaufen als „Gegenleistung“ hinterlassen ...
... ist streng verboten. Auch wenn manche das annehmen: Die Hundesteuer berechtigt niemanden, seinen Hund einfach irgendwo einen Haufen hinsetzen zu lassen. Das ist – ganz unabhängig von der Steuerzahlung – eine Ordnungswidrigkeit und kann recht teuer werden: in Köln zum Beispiel bis zu 250 Euro Verwarnungsgeld.
Und zum Hauptkern dieses Themendesasters:
Durch die Zahlung der Hundesteuer erwirbt der Hundehalter kein Recht auf irgendeine Gegenleistung. Die Einnahmen werden – was fälschlicherweise oft angenommen wird – auch nicht zweckgebunden für die Straßenreinigung eingesetzt. Sie gehen einfach in die allgemeine kommunale Haushaltskasse.
Eine Steuer fuer NICHTS!!!
Ordnungssteuer ist ok. Hundesteuer ist purer Schwachsinn, und nur fuer Hunde- bzw Tierhasser und Guertelfinanzbeamten ein Eigensinn. Die einen wollen zusaetzliches Geld haben. Die anderen wollen keine Hunde sehen. Der Rest geht vollkommen leer aus. Ich empfehle jedem "Tierliebhaber", der mit dem Gedanken schwanger gegangen ist, der Hundesteuer zuzustimmen, sich mal kraeftig selbst zu hinterfragen, was diese Zustimmung verursacht hat. Hundekot ist mit harter Wahrscheinlichkeit "nicht" der Grund, kann es gar nicht sein. Der Hund entstammt dem europaeischen Ursprung, er ist nie ein "Wildtier" gewesen, was eine eventuelle Wildsteuer rechtfertigen koennte, auch wenn die Allgemeinheit noch immer glaubt, dass der Hund ein vormaliger Wolf gewesen sei, doch dann muessen auch wir uns als vormalige Fische betrachten und duerfen nicht in Haeusern wohnen sondern in Aquarien. Einen "FREUND" besteuern? Nur weil es gierige "FEINDE" der Freunde gibt, die sich abgeseilt haben durch ihren Egoismus, und keine Hunde mehr moegen?
Nein: Eine Hundesteuer ist niemals mit keinem Argument gerechtfertigt. Wer sie zahlen muss, dann deshalb, weil ihm keine andere Wahl bleibt, weil es ein falsches Gesetz gibt. Doch wer Hundesteuer befuerwortet, ihr zustimmt, hat mehr als nur wenig nicht verstanden. Alle moeglichen subjektiven und staatlichen Gruende koennen anders besteuert werden, jedoch nicht sinngemaess auf das Haupt des Hundes selbst anzuketten.
Geisterhund