AW: Vorurteile
Leinenpflicht, Rasselisten
Muss auch noch etwas dazu sagen:
In den Deutschland wurde diese beiden Dinge ab 2000/2001 (+/- Monate) eingeführt und zwar nachdem zu verschiedenen Zeiten an verschiedenen Orten zwei Kinder von sog. Kampfhunden ( in diesem Fall Pitt bulls) totgebissen wurden, und es vorher noch Angriffe dieser ( und ähnlicher) Rassen auf Kinder zu verzeichnen gab. Federführend war dabei die grüne Umweltministerin Bärbel Höhn, sie setzte den Schmarrn mit den Rasselisten in die Welt.
Ihre ursprüngliche Rasseliste umfasste viel mehr Hunde als jetzt noch drin sind, unter anderem den Bouvier de Flandres, aber z.B. NICHT den deutschen Schäferhund, der in anderen Ländern der Welt auf Rasselisten zu finden ist. Unter das jetzige, deutsche Hundeverbot fällt immer noch der Staffordshire Bullterrier, eine Rasse, die in den angelsächsischen Ländern - vielfach verbreitet - als absolute Kindernanny gilt!
http://de.wikipedia.org/wiki/Staffordshire_Bullterrier
Ich kenne so süße, gut handsame und ungeheuer liebenswerte Bullterrier und Staffordshire Bullterrier, die wirklich nie in ihrem Leben in etwas anderes reinbeissen würden als in ihr Hundefutter!!!
Also, diese Rasselisten triefen vor Ungerechtigkeiten! Ich habe keine Ahnung wozu sie da sind, außer um Unsicherheiten bei der Bevölkerung zu verbreiten.
Ich bin wirklich auch von ganzem Herzen der Meinung: Der Halter macht den Hund!
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Wie Fusselbürste ansatzweise schon ausführt, wird in Deutschland das Hundegesetz in den einzelnen Bundesländern graduell unterschiedlich gehandhabt, aber ALLE haben inzwischen eins!
Bedeutet: Bei einzelnen Hunderassen sind Besitz und Import generell verboten, in den meisten Bundesländern auch z.B. der süße Staffordshire Bullterrier ( Ich erwähne ihn nur, weil dies mein Lieblings"Kampfhund" ist, sorry
)
http://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste
In anderen gilt er als Kampfhund und fällt unter die Maulkorbpflicht.
Für alle anderen sogenannten "Kampfhunde" gilt ebenfalls Maulkorbpflicht; mit einem amtlichen Wesenstest können sie sich aber vielfach davon freikaufen.
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In allen Kommunen in Deutschland herrscht inzwischen Leinenzwangfür ALLE Hunde, der allerdings unterschiedlich stark geahndet wird. Berlin muss diesbezüglich furchbar sein, meine Nachbargemeinde Hattingen ebenfalls.
Hier wird jedes Freilaufen und jedes Pipi an einem Strauch streng verfolgt, die Hunde dürfen nicht mal in den städtischen Wäldern auf Wegen von der Leine, NUR in ausgeschriebenen Hundefreilaufgebieten! Wovon es in Berlin ein paar, in Hattingen aber nur - und zwar außerhalb der Stadt - ein einziges gibt! Furchtbar!!!
Weitestgehend wird der Leinenzwang aber folgendermaßen gehandhabt:
In Stadtgebieten, in Parks und öffentlichen Plätzen: JA!
Heraus fällt aber der Wald, der weitestgehend NICHT der Verwaltung der Städte obliegt, sondern unter die Verwaltung des jeweiligen Landes fällt. Hier nun eine vollkommene Leinenpflicht auszusprechen fällt schwer, weil im Wald nunmal das Wald- und das JAGD-gesetz Gültigkeit haben.
Die Länder haben ( mit diversen Gummibestimmungen) in etwa angeboten:
Die Hunde dürfen im Wald freilaufen, sofern sie auf Wegen laufen; und/ oder: sofern sie sich in der Einflusszone ihrer Besitzer befinden; sofern sie nicht wildern.
Noch schwerer fällt es dem Gestzgeber das Freilaufenlassen in der "Flur"
gänzlich zu verhindern - sprich auf Wiesen und Äckern - weil dort NUR das Jagdgesetz gilt.
Also: Im Wald darf Hund eingeschränkt freilaufen, in der Flur, auf Wiesen und Äckern, gibt es kein Recht, ihm das gänzlich zu verbieten.
Ausgenommen ist die Brut-und Setzzeit, für die besondere Vorsicht gilt.
http://www.animal-learn.de/waldgesetze.php
Leider lassen sich die links auf der linken Seite von mir nicht öffnen, aber derjenige, den sein Bundesland besonders interessiert, kann ja darunter googeln. Und vielleicht daraus auch etwas Wappnung beziehen, wenn andere Leute ihm dumm kommen.
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Es gibt Kommunen wie die meine, das kleine Sprockhövel, die es völlig locker sehen. Lange haben sich die hiesigen Politiker eh gegen den Leinenzwang gewehrt, nach dem Motto: "Wir sind eine ländliche Gemeinde... zu den vielen Pferdehöfen gehören auch freilaufende Hunde...und soll man jetzt dem Spaziergänger sagen, seiner gehört an die Leine... wie soll der Reiter denn das machen? Wie sollen wir den Bauern sagen, ihre Hunde dürften nicht mehr freilaufend Haus und Grund bewachen? Und sollen die Kinder nicht mehr mit ihren Hunden freilaufend spielen können? - Bei UNS ja!"
Also, hier wird Freilaufen nicht geahndet ( es denn ein armer Irrer findet sich gelegentlich - meist von außerhalb - um sich mal aufzuregen). Hinzu kommt die große Fläche an Wald und Flur, für die die Stadt per se jede Verantwortung von sich weist...*grins*
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Für alle Hunde über 20 Kg Gewicht und 40 cm Größe ist in NRW ein Sachkundenachweis des Halters vorgeschrieben. Das ist ein seitenlanger Test, den er in bestimmten, vorgeschriebenen Tierarztpraxen ablegen muss - es sei denn, der Halte kann nachweisen, dass er schon länger als drei Jahre Hunde dieser Größe ohne Zwischenfälle geführt hat.
Also, ich musste den nicht machen, und mir taten zu Anfang alle Neuhundebesitzer leid, die davon betroffen waren. Bis ich dann mal reinschaute, und feststellte: das Ding ist gut! Neuhundebesitzer lernen tatsächlich was!
http://www.tierheim-schwerte.de/Sachkundenachweis-Dateien/Sachkundenachweis_Fragebogen_20-40er.pdf
Hier gibt es die Übungsaufgaben:
http://www.wolfgang-hocke.de/lucky/test1.html
Ich habe nix dagegen, dass Neuhundebesitzer was lernen.
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Hier noch was - vielleicht aufbauendes- für Dich, Susi. Und: Lass Dich nicht unterkriegen!
http://hundethemen.blogspot.com/
Einen lieben Gruß für heute,
Geli :blume2: