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wie schaut es rechtlich aus, wenn...

SanfterRiese

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24 Februar 2005
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5.322
Ort
Salzburg
Hallo ihr lieben!

Gerade passiert:

Ich stehe in der Küche und bin am schaffen.
Plötzlich gebell, ein rufen..." verdammt...scheiß Köter "
Ich gehe nach vorne, da steht eine mir fremde Person im Haus!
Pauli ist rausgelaufen, weil der " gute " ja die Türe offen gelassen hat.... das Fräulein Zilinsky konnte ich grade noch am Bandl packen, sonst wäre sie mit Pauli spielen gegangen...
Naja.. und meine Diva die sah rot!
Eine fremde Person! Ein MANN!...
Dieser schreit mein Frauchen an ( weil ich natürlich erstmal die Hunde sortieren musste, bevor ich mich IHM zugewand habe... fand er net so toll, hatte es wohl eilig ;) )
dann macht er eine zuschnelle Bewegung mit dem Arm, da er seinen Rechnungsblock rausnahm und meine Diva machte einen Satz und sprang zwischen ihn und mich. Knurrte und fletschte die Zähne...
Auf mein Komando ging sie ins Platz, behielt ihn aber im Auge...

Wenn sie nun nach seinem Arm geschnappt hätte,um mich zu schützen....
WER hätte dann Schuld?

Wir haben hier extra einen hohen Zaun. Wir haben hier extra eine Vorhausschleuse, damit ich Besuch etc ungestört in Empfang nehmen kann....
wir haben aber auch eine Türglocke, die dieser Mensch net genutzt hat!
Und ein Schild, wo wir darauf freundlich hinweisen, das unsere Hunde ihren Job GUT machen! ;)

Mein Problem ist, das solche Dinge hier immer wieder passieren.
Und ich kann der Diva ja noch net mal böse sein... sie sollen ja aufpassen.... bei ihr kommt halt die Abneigung gegen Männer hinzu, und das sie keine schnellen Armbewegungen mag...
 
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Wenn sie nun nach seinem Arm geschnappt hätte,um mich zu schützen....
WER hätte dann Schuld?
Eindeutig der Fremde, denn er hat einfach das Grundstück unbefugt betreten und die Warnung - Schild - nicht beachtet.
das sie keine schnellen Armbewegungen mag...
Ruckartiges Arm heben bedeutet für den Hund immer eine Drohgebärde und damit Gefahr.

Hatte mal so einen ähnlichen Fall. Ein Hausbewohner, damals noch in Berlin, lief durch das unbeleuchtete Treppenhaus...warum auch immer?
Ich kam mit meinem Schäferhund vom Gassi, betrat den Hausflur und da kein Licht ergo auch kein Mensch im Flur, hab ich ihn abgemacht von der Leine. Kurz darauf hörte ich nur einen Schrei und Geknurre. In der ersten Etage stand ein Mann in die Ecke gedrängt und ein knurrender Hund davor. Der Bewohner war ein Polizist, der nach dem ersten Schrecken zugab- Schuld liegt bei mir...warum lauf ich auch durch ein dunkles Treppenhaus.
 
Danke Svala!

SO würde ich das ja auch sehen... doch nachdem man ja selbst als Einbrecher Schmerzensgeld bekommt, wenn man dann vom Hund des Eigentümers gebissen wurde, sehe ich es etwas Problematisch.

Vom Sinn her gebe ich dir ganz und gar Recht und sehe es genauso!

Meine Diva verknüpft immer a bissi mehr mit so schnellen Männerarmen :(
und ich weiß, das sie auch anders reagieren kann...
 
ich würde auch sagen, das der fremde selber schuld ist wenn er ein haus betritt.....aber wie das rechtlich ist kann ich dir auch nicht sagen.
wir hatten auch eine hündin die männer und händegefuchtel nicht leiden konnte.

aber was hat der kerl eigentlich gewollt und hast du nicht gefragt warum er das warnschild ignoriert ?
 
ich würde auch sagen, das der fremde selber schuld ist wenn er ein haus betritt.....aber wie das rechtlich ist kann ich dir auch nicht sagen.
wir hatten auch eine hündin die männer und händegefuchtel nicht leiden konnte.

aber was hat der kerl eigentlich gewollt und hast du nicht gefragt warum er das warnschild ignoriert ?


Er brauchte eine Unterschrift, hatte zuvor etwas vom Vermieter aus zu schaffen gehabt, hat diesen dann nimmer gefunden und wollte wohl weiter.... und da stand er schon herinnen.

Ich habe ihm direkt gesagt, das er unverantwortlich gehandelt hat, wir eine Türglocke haben und draußen extra ein Schild steht... bla bla bla... hat er alles net gesehen...
 
Leider ist es so, dass - auch wenn jemand unbefugt das Grundstück/Haus betritt - man leider zu 50 % Mitschuld hat, denn der Hund muss so verwahrt sein, dass er niemanden etwas zuleide tun kann. Es gab schon Einbrecher, die dann nach dem Biss geklagt und Recht bekommen haben. Andererseits kann man den ungebetenen Gast jedoch auch auch Hausfriedensbruch klagen.

Ich kann jetzt aber natürlich nur von den österr. Gesetzen sprechen.

LG, Monika
 
So wie Monika es beschreibt,habe ich es auch schon gehört!

Warum sind denn die Türen auf?
Das könnte evtl auch gefragt werden,
warum die Hunde nicht im geschlossenem Haus/Wohnung gehalten werden.

Will der Typ etwas unternehmen .............. ?
 
Hab da mal gegoo....

§ 833 BGB Haftung des Tierhalters

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

§ 254 BGB Mitverschulden

(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.

(2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung.
§ 278 BGB Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte

Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift des § 276 Abs. 3 findet keine Anwendung.
Ich liebe Amtsdeutsch:mad:
 
ja leider leider hast DU als HH immer Mitschuld und selbst wenn ein Einbrecher nur von deinen Hunden angeknurrt wird, könnte er dich anzeigen ggg
Ist zwar echt lächerlich , ist aber so.
Du musst deinen Hund IMMER sicher verwahren und er darf keinen fremden Menschen schaden bzw. darf sich der nicht mal gestört durch deine Hunde fühlen.
Ist leider so. Mein Schwiegervater wurde in seinem eigenen Wald angezeigt weil sein Hund wildfremde Menschen beim Schwammerlsuchen "gestört", also angebellt hat...es kam dann zwar dabei nichts raus, weil er dann gedroht hat, dass er auch klagen wird, weil sie ja die Schwammerl gestohlen haben, aber das ist echt lächerlich.
Eine emalige Studienkollegin, die in Wien wohnt, hatte mal die ärgsten Scherereien, weil ihr Hund 2 Betrunkenen gestellt hat, die einfach so in ihre Wohnung eingetrungen sind....
Wir haben einen Privatweg zurück und eine 2000qm große offene Wiesen, ich kann hier echt nicht mehr mit meinen Hunden trainieren, weil andauernd irgendwelche Spaziergänger daherkommen oder Nordic Walker usw. , ich muss also von meiner eigenen , privaten Wiese mit meinen Hunden weichen, ernsthaft.
Einmal war ich mit allen drein alleine auf der Wiese unten, ich trainiere gerade mit ihnen, alle drei total konzentriert, auf einmal kommt von hinten eine Nordic Walkerin mit Kappe und 2 Stöcken daher....bah Shadow hat da echt nen tollen Beschützerinstinkt...der ist auch knurrend los gelaufen, GsD konnte ich ihn auf Platz legen und hab dann nur mehr geschaut, dass ich neben Shadow bin, weil beim Rusty bin ich mir ziemlich sicher, dass der nur schauen geht und Sam freut sich halt...die nette Dame hat dann auch mit ihren Stöcken zu schlagen angefangen...bah Rusty war so schokierd dass er jauelnd unter mein Auto ist und Sam hat sich hinter mir versteckt...bah ich bin normal echt schlagfertig, aber als die nette Dame , dann angefangen hat mich zu beschimpfen und dass sie mich anzeigt wenn ich meine Mistviecher nicht unter Kontrolle habe, hab ich echt nicht mehr gewusst, was ich sagen soll und hab nur mehr geschaut , dass ich mit meinen Hunden ins Haus komme...ich habe nur zurückgerufen, ob ihr klar ist, dass das eine Privatwiese ist, aber trotzdem wäre ich als HH schuld gewesen.
Das war wirklich ein Horrorerlebnis, das kann ich euch sagen.
Rusty hatte so furchtbare Angst, weil er einfach so ein Verhalten von Menschen nicht kennt, Sam wusste sowieso nicht , was los war und Shadow ja, der zitterte am ganzen Körper, aber das eher weil er ja aufn Platz verweilen musste und mich nicht beschützen durfte und ich war echt stolz, dass er überhaupt sofort auf PLATZ ist und auch liegen geblieben ist...
Bah , bei uns sind überall Tafeln mit Warnugen und Privatweg usw. usw, noch dazu haben wir in unserem eingzäunten Grundstück nochmals einen Zaun, wo die Hunde sind, dass sie nicht mal zum Gartentürl kommen...und trotzdem kann immer was sein.
Mir ist mein Risko vollstens bewusst, aber noch sicherer wie wir es haben kann man es bald nicht mehr machen...außerdem erziehe ich meine Hunde und schau dass ich sie bestmöglichst unter Kontrolle habe, und die offene Wiese werden wir nächstes Jahr auch komplett einzäunen, wollt ich zwar nicht, weil ich gerade das Freie so toll fand, aber , was soll ich machen, wenn ich auf unserer Wiese nicht mal mit meinen Hunden sein kann... ???
Das Haus sperrre ich übrigens IMMER ab, gerade und eben aus dem Grund, weil es immer wieder Leute gibt, die einfach das Gartentürl öffnen und sämtliche Warnungen nicht sehen oder sehen wollen...
Ja ja wir bösen , bösen HH haben echt ein schweres Leben....
 
Hmmmm.....

Also doch so, wie ich schon vermutet hatte....

Die Türe absperren.... naja, das wäre noch eine Möglichkeit. Ist halt nur blöd wg der Kinder, da bist ja nur mehr am rennen....

Nein, ich denke der Typ hats schon eingesehen im späteren. Habe mit meinem Vermieter dann auch dadrüber gesprochen und er sagt ganz klar, die wissen hier alle, das Hunde da sind!
Seine Hündin ( mama von Paula ) Leonberger läuft ja auch frei am Hof herum....

Aber manche Gesetze sind einfach deppert.
Ich kann meine Hunde ja schlecht im Haus anleinen.
Haben ja extra eine Vorvorhaustüre, damit ich die " Besucher " abfangen kann.
Aber wenn die dann bis ins Wohnzimmer vordringen, kann ich ja auch nix dafür!

Werde nun ein weiteres Schild an diese Vorcorhaustüre anbringen und diese Türe absperren....

Das mit Eurer Wiese ist auch ein starkes Stück....
und Schuld sind immer wir....

hmmmm....
 
vor etlichen jahren hat angeblich einer unserer hunde den postboten gebissen und zwar als er die briefe in den postkasten geschmissen hat.
dieser kasten ist am zaun außerhalb des gartens montiert, also unmöglich das ihn da der hund schnappen kann. er hat ganz sicher reingegriffen.
auf einmal stand die polizei vor der tür und sagt der postler ist gebissen worden, war beim arzt und der hat die anzeige gemacht. gesehen hat das natürlich niemand. zu einer gerichtsverhandlung istz es nicht gekommen, aber ich hatte doch entliche schwierigkeiten, hund mußte 2x gegen tollwut untersucht werden, dann zaun noch mit maschendraht sichern usw. unsere vermutug war, das der postler einfach einen krankenstand und schmerzensgeld wollte (war eine aushilfe).

also hier ein schönes beispiel.....unsere hunde sind nicht einmal hinterm zaun vor ideoten sicher :D
 
meine asta und cora ließen niemanden in den hof und haus. asta hatte mal einen ausländerjungen zu fall gebracht und ist am brustkorb gesessnen und die zähne gefletscht und geknurrt. (sie haßte ausländer) und der jung hatte die blöde idee über den zaun zu klettern um einen apfel zu "stehlen". hätte er geläutet so hatte er nur ärger auch mit seinen eltern. wir haben die hoftüre verschlossen (zum ärgernis des vermieters) damit eben keiner unbefugt hof und haus betritt. leider sind vom gesetz her die dummen . hunde müssen so verwahrt werden das sie niemanden belästigen und gefährden. das mit der wiese ist ja der oberhammer, die leute werden immer unverschämter.
 
ja ist leider echt so...aber bei mir ist auch mal ne Staubsagervertreterin mitten im Wohnzimmer gestanden...meine Hunde haben sie damals zwar rein gelasssen aber nicht wieder raus ggg
die hat sich damals dann auch furchtbar aufgeregt über meine Köter, ich habe dann alle 3 vor ihr Leckerlies gegeben mit den Worten :"Brav seids, zumindest habs ihr bessere Manieren als so mancher Mensch..." tja die nette Dame hab ich nie mehr wieder gesehen seitdem ggg
 
da hast du super reagiert. ich kann mich grün und blau ärgern wenn jemand unbefugt den hof oder das haus betreten möchte. sicher sind unsere hunde hauptsächlich partner , familienmitglieder und freunde, aber dennoch sollen sie auch hof und haus schützen. also ich habe eigentlich keine angst vor hunden würde aber nie unbefugt ein haus betreten wo ein hund ist. asta und cora waren bis jetzt die wachsamsten wuffis beim spazieren gehen sowie zu hause. aska meine malamut maus suchte sich ihren platz vor der eingangstüre. tja und wollte sie mal nicht aufstehen dann mußten wir sich bei einem schmalen spalt durch schieben.
 
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Ich selber würd das als "Pech" für den gebissenen sehen. Sorry, aber als Fremder hab ich einfach nicht auf fremde Grundstücke zu latschen wenn Hunde da sind.

Rein rechtlich sieht's ein bissl anders aus + es gibt dafür keine allgemeingültige Regel. Sollte der Hund tatsächlich zubeißen wird das immer im Einzelfall bewertet. Ein Urteil kann also in alle Richtungen (aus)gehen.

Und Achtung, die Rechtssprechung in D und A unterscheidet sich. !

Genau genommen dürfte der Hund nur dann beißen wenn das eigene Leben bedroht ist. Das wäre wohl wirklich der einzige "Freibrief".
 
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